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Bloggen im E-Commerce: Rechtliches

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Wir haben in den vergangenen Wochen regelmäßig Artikel zum Thema “Bloggen im E-Commerce” veröffentlicht. In unserer 12-teiligen Artikelserie haben wir viele Themen bearbeitet und so eine Hilfestellung für den professionellen Aufbau eines eigenen Blogs gegeben. Auch Online-Händler, die bereits einen Blog gestartet haben, haben sich bei uns gemeldet und sich sehr für die ausführliche Artikelserie bedankt. Gerne wollen wir daher mit dem heutigen Artikel die Serie fortsetzen und uns um einige rechtliche Aspekte kümmern, auf die man beim Bloggen unbedingt achten sollte.

Allgemeines

artikelserie-bloggen-im-ecommerce-rechtlichesZunächst einmal muss man wissen, dass jeder grundsätzlich einen Blog führen kann. Vom Ursprungsgedanken und der Definition “Weblog” ist ein Blog eigentlich nichts anderes als eine Art online geführtes Tagebuch. Doch mittlerweile hat sich ein Blog längst, wie so vieles im Internet, gewandelt und mehr und mehr werden Blogs auch journalistischen Ansprüchen gerecht. Das bedeutet, ein Blog ist nicht nur einfach mehr ein persönlich geschriebenes Tagebuch, sondern in vielen Fällen im E-Commerce wird ein Blog wie ein richtiges Magazin geführt. Dieses wird nicht wie bei einem Tagebuch für sich selbst, sondern für seine relevante Zielgruppe verfasst. Entsprechend ist der Stil und der inhaltliche Anspruch eines Blogs weit mehr als bei einem Tagebuch. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass auch in jedem Blog ein Impressum Pflicht ist – egal ob privat oder kommerziell genutzt. Was in ein ordentliches Impressum gehört, wollen wir an dieser Stelle nicht mehr explizit aufführen, da wir vor einiger Zeit zu diesem Thema einen ausführlichen Artikel verfasst haben, der so auch in der Form auch noch aktuell ist. Wer ansonsten sich ein Impressum binnen wenigen Minuten generieren lassen möcht,e kann bei e-recht24.de mal vorbeischauen.

Haben Blogger Meinungsfreiheit?

Das ist eine Frage, die sich einige Leser im Laufe unserer Artikelserie scheinbar gestellt haben und uns eine eMail geschrieben haben, ob wir auf diesen Aspekt nicht etwas ausführlicher eingehen können. Das machen wir an dieser Stelle sehr gerne. Grundsätzlich unterliegt ein Blogger den sonst üblichen Richtlinien einer journalistisch-redaktioneller Tätigkeit. Somit garantiert ihnen als Hersteller eines Presseerzeugnisses der Artikel 5 des Grundgesetzes Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungs- und Pressefreiheit. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass dies kein Freibrief für jegliche Art von kritischen Äußerungen ist. Die Grundrechte anderer Menschen dürfen dabei nicht verletzt werden und auch dem 14. Abschnitt “Beleidigung” des Strafgesetzbuches darf nicht widersprochen werden.

Inhalte – und wie es rechtlich damit aussieht

Ein professionell geführtes Blog im E-Commerce sollte sehr sensibel auf die Inhalte achten. In einem unserer letzten Artikel der Serie sind wir hier ebenfalls sehr ausführlich drauf eingegangen. Daher sollte man neben dem inhaltlichen auch immer den rechtlichen Aspekt vor Augen haben. Als Verfasser eines eigenen Textes sind sie auch automatisch der Urheber. Somit ist rechtlich schon mal eine wichtige Hürde genommen, da das Urheberrecht nur ihnen alleine zugewiesen ist und  dessen Verwaltung von Dritten nur mit ihrer ausdrücklichen Genehmigung erfolgen kann. Sollte Interesse bestehen, dass Leser und andere Blogger ihre Inhalte weiter verwenden, beispielsweise wenn es um Farbmuster, Hintergrundinformationen zu Produkten, Designern oder sonst etwas geht, kann man die Texte auch unter eine Creative-Commons-Lizenz stellen. Creative Common (CC) ist eine Non-Profit-Initiative, die die rechtlichen Bedingungen bei der Verwendung kreativer Inhalte – also sowohl in Textform, Bild und Ton entsprechend kennzeichnet. Somit kann anderen Bloggern bzw. Nutzern klar kommuniziert werden, welche Inhalte wie genau genutzt werden können. Es versteht sich von selbst, dass Inhalte nicht 1:1 kopiert werden sollten. Nicht nur aufgrund des Urheberrechts, sondern auch deshalb, weil Google dublicated Content gar nicht mag.

Bilder / Fotos in Blogs

Das Thema Bilder wird immer wieder heiß unter Bloggern diskutiert. Was ist erlaubt, welche Bilder dürfen kostenfrei übernommen werden und wo finde ich relevante Bilder, die ich für den eigenen Blog verwenden kann. Mit dieser oder ähnlichen Fragen werde ich regelmäßig konfrontiert. Dabei ist die Antwort eigentlich sehr einfach. Es greift an dieser Stelle ohne wenn und aber das Urheberrecht. Wer sich bei Quellen wie Google Bilder oder anderen Webseiten einfach so bedient, wird nicht lange auf eine Abmahnung warten müssen. Daher meine Empfehlung. Nutzen Sie Bilder ausschließlich von den Quellen, wo sie absolut sicher sind, dass sie das Bild verwenden dürfen. Es gibt zahlreiche Bildagenturen wie fotolia.de, bei denen man Bilder für wenige Cent oder Euro kaufen kann. Das Risiko einer Abmahnung muss man daher nicht eingehen. Als Online-Händler hat man ja ohne Probleme weitere Quellen, die man für seinen Blog anzapfen kann. Hersteller, Designer der Produkte, etc. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis, dass man im Idealfall auf Bilder, die bereits mehrfach im Internet verfügbar sind, eher verzichten sollte. Insbesondere dann, wenn man die Möglichkeit hat, vielleicht eigene Produktbilder oder Bilder von Veranstaltungen und Events zu machen. Welche Bildquellen man nutzen kann, hier mal eine Übersicht:

  • Eigene Bilder
    Immer noch die beste Wahl ist die Verwendung eigener Bilder. Der Vorteil liegt auf der Hand, dass man die eigenen Bilder nach seinem Gusto produzieren kann. Mit dieser Variante ist man zu 100% sicher, dass es zu keinen Abmahnungen kommen kann.
  • Flickr
    Auch Flickr ist eine weitere Alternative und einer der größten Social Websites im Netz. Auf flickr.com gibt es eine Reihe von Lizenzarten, um Bilder auch für den eigenen Blog zu nutzen. Auch hier gibt es die “Creative Commons BY:” Lizenz, sodass man entsprechend markierte Bilder auch kommerziell nutzen und verändern kann. Aber auch hier gibt es leider keine 100%ige Garantie, da die Bilder einfach so bei Flickr eingestellt werden können und von flick selbst nicht überprüft werden. Unabhängig davon. Wenn man Bilder von Flickr nutzt, muss man zwingend den Namen des Urhebers als Bildunterschrift oder unterhalb des Textes einen entsprechenden Hinweis platzieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, verlinkt auf das Flickr-Bild in seiner Bildunterschrift.
  • Freie (kostenlose) Bilddatenbanken
    Es gibt eine Reihe von Bilddatenbanken im Netz. Problem bei diesen Bilddatenbanken sind die meist nicht eindeutig formulierten Bestimmungen um ein Bild kommerziell zu nutzen. Die Erfahrung zeigt, dass man lieber die Finger von solchen Bilddatenbanken lassen sollte, da auch hier die Gefahr einer Abmahnung aus meiner Erfahrung gegeben ist. Bilddatenbanken sind beispielsweise Picstyle.de oder Pixelio.de
  • Kostenpflichtige Bilddatenbanken
    Diese Datenbanken beinhalten meist eine Fülle lizenzfreier Bilder, die man auch kommerziell nutzen kann. Das Spektrum ist riesig und für jegliche Situation oder Anlass sollte man eigentlich ein geeignetes Bild finden können. Hinzu kommt, dass sich in den kostenpflichtigen Bilddatenbanken meist auch wesentlich hochwertigere und somit für das professionelle Bloggen geeignetere Bilder finden. Wie bereits am Beispiel von fotolia.de erwähnt, kosten die Bilder hier wenige Cent und oder Euro. Der Preis ist letztlich davon abhängig, ob das Bild ausschließlich im Internet verwendet werden soll oder aber in größerer, hochauflösender Form auch im Printbereich zum Einsatz kommen soll.
  • Infografiken & Diagramme
    Eine weitere, aber nicht für jeden E-Commerce-Blog eine sinnvolle Alternative sind Infografiken oder Diagramme. Insbesondere mit Infografiken kann man teilweise komplexe Prozesse oder Daten übersichtlich und vereinfacht darstellen. Der positive Nebeneffekt ist, dass gut gemachte Infografiken auch gerne von anderen Magazinen oder Bloggern übernommen werden und so leicht auch Backlinks aufgebaut werden können.

Das Nutzen von Bildern ist sehr wichtig. Ein Onlinehändler, der mit Textilien handelt, wird nicht um den Einsatz von Bildern herumkommen. Sie werden sogar im Fokus stehen. Aber nicht nur im Textilhandel sind Bilder ein wichtiges Werkzeug um Leser zu binden, Emotionen zu transportieren und auch Google zu befriedigen.

Daten- und Jugendschutz

Als Blogger sollte man sich auch intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen. Es fängt bereits damit an, dass man seine Leser darüber informieren muss, dass man Google Analytics oder aber ein Plugin von Facebook verwendet. In diesem Fall werden nämlich, zwar anonym, Daten von den Nutzern erhoben. Beispielsweise bei Analytics, von wo der Nutzer kommt und auf welchen Seiten er surft. Ein entsprechender Hinweis muss daher zwingend im Impressum beziehungsweise unter den Datenschutzbestimmungen stehen. Wer sich mit dem Thema weiter auseinandersetzen möchte, sollte sich diese Seite und weitere anschauen oder sich am besten juristisch beraten lassen. Gleiches gilt für den Jugendschutz. Auch hier muss man sich selbstverständlich auch beim Bloggen dran halten.

Zwar unterliegen Kommentare im Blog keiner gesetzlichen Vorschrift. Dennoch sollte man als Blogger sehr genau aufpassen, was und wer die Kommentare abgibt. Falsche Behauptungen, Beleidigungen oder Formulierungen, die einfach unter die Gürtellinie gehen, sollte man kategorisch ausschließen. Auch bei extern verwendeten Links im blog sollte man immer genau schauen, wohin ich verlinke. Ist die Zielseite aktiv, sind unseriösen oder gar gesetzeswidrigen Inhalte auf den weiteren Seiten, etc. In den meisten Fällen sollte das bei Onlinehändlern aber nicht vorkommen, da ja meist eine Themenrelevanz gegeben ist und man auf seriöse und vielleicht auch bekanntere Quellen zurückgreift. Dennoch soll es an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.

Fazit

Das Thema Urheberrecht oder Datenschutz wird von vielen Blogneulingen sehr häufig unterschätzt. Es gibt, wie man anhand dieses Artikels sehen kann, eine Menge Aspekte, die man berücksichtigen bzw. auf die man achten sollte. Da Onlinehändler sich im kommerziellen Raum befinden, können Abmahnungen oder aufwendige Prozesse hier einfach nur stören – ganz unabhängig von dem finanziellen Aspekt.

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