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Strafanzeige gegen Lieferheld-Macher

Strafanzeige gegen Lieferheld-Macher
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Es scheint kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal kräftig rund zu gehen. In der eher besinnlichen und ruhigen Phase zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt es normalerweise recht ruhig und viele Medien sind mit ausführlichen Jahres-Reviews beschäftigt.

Wie die Kollegen von deutsche Start-Ups berichten, hat die Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen das Führungsteam von lieferheld.de Strafbefehl erlassen. Vorgeworfen werden den Lieferheld-Machern Nikita Fahrenholz, Caroline Iselor, Louis Pfitzner, Markus Fuhrmann, Angelo Laub, Claude Ritter und Fabian Siegel ein “gemeinschaftlich begangenes Vergehen der gewerbsmäßigen unbefugten Verwertung einer Datenbank wiederholt und systematisch vervielfältigt und öffentlich wiedergegeben zu haben”.

REcht_StrafbefehlLaut dem Bericht begann die Vervielfältigung der Pizza.de-Datenbank wohl bereits 2010 mit dem Versenden von Fax-Werbung an zahlreiche Lieferdienste in Deutschland. Die Faxnummern sollen dabei aus der Datenbank von Pizza.de übernommen worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihrem Strafbefehl umfassende Informationen vorgelegt, welche Personen, zu welchem Zeitpunkt mit dem Sachverhalt vertraut waren und beantragte deswegen Strafbefehle gegen die zuvor genannten Personen. Die Strafe beläuft sich auf 90 Tagessätze. Wie es mit dem Management von lieferheld.de weitergeht, bleibt abzuwarten. Jedenfalls kein guter Moment für das Berliner Startups, welches mit 80 Millionen Euro eingesammeltem Kapital zu den bestfinanziertesten Startups in Deutschland zählt.

 

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Comments (3)

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    Korrektur: in diesem Satz soll es Lieferheld.de heißen, nicht Lieferando.de:

    “Wie es mit dem Management von lieferando.de
    weitergeht, bleibt abzuwarten. ”

    90 Tage sind beachtlich!

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    Danke für den Hinweis. Direkt geändert …

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    Merkwürdig finde ich in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise von den Machern. So soll Fabian Siegel eine E-Mail verfasst haben, wonach er Wert darauf legt, dass es sich um eine Sache aus den ersten Untenehmenswochen gehandelt haben soll. Wieso macht man das? Mit 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft und es kann sich meines erachtens nicht um ein kleines Vergehen handeln, oder?

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