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Amazon entfernt Preisparitätsklausel für Händler doch nicht!

Amazon entfernt Preisparitätsklausel für Händler doch nicht!
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Heute morgen berichteten wir, dass Amazon seine AGBs und die damit umstrittene Preisparitätsklausel gestrichen haben soll. Die Nachricht ging wie ein Lauffeuer durch die Medien. Nach intensiveren Recherchen hat sich der Verdacht gefestigt, dass sich scheinbar doch nichts verändert hat. In den Teilnahme-Bedingungen für den Marketplace – und um diesen geht es in diesem Zusammenhang – ist weiterhin das Thema Preisparität zu finden. Daher vermuten wir, dass es sich hier um eine Verwechslung von Dokumenten (z.B. Business-Zusatzleistungen) gehandelt haben könnte und dort die Preisparität vielleicht gar nicht geregelt war. Dies würde auch die Tatsache erklären, wieso die Preisparität auch noch auf der Hilfeseite bei Amazon entsprechend zu finden war.

In den Teilnahme-Bedingungen vom Marketplace heißt es jedenfalls noch:

“Sie bestimmen den Preis jedes Artikels, den sie anbieten oder verkaufen, unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg ein solcher Verkauf erfolgt. Sofern sie jedoch Ihre Artikel auf dieser oder über diese Website anbieten oder verkaufen, sind sie verpflichtet, dies nicht zu einem höheren Preis zu tun, als Sie ihn von Kunden in einem oder über einen anderen nicht-physischen Vertriebsweg (gemäß der Definition in Abschnitt 1.4.) verlangen.
Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen zur Preisparität gibt. Einzelheiten finden Sie hier.
Dementsprechend haben Sie die Parität zwischen den Bedingungen, zu denen Sie die einzelnen Artikel auf der oder über die Website anbieten oder verkaufen, und den Bedingungen, zu denen Sie diese Artikel in einem oder über einen nicht-physischen Vertriebsweg anbieten oder verkaufen zu wahren und zwar wie folgt:”

Auch das letzte Änderungsdatum (05.10.2011) der Teilnahmebedingungen lässt nicht darauf schließen, dass sich hier irgendetwas seit der Klage von Hood.de im letzten Jahr getan hat. Zum aktuellen Stand gehen wir also eher davon aus, dass sich an der Preisparität zunächst nichts verändert hat und somit die eingereichte Klage doch noch relevant ist. Die kommenden Tage wird sich vielleicht weiteres dann zeigen. Wir bleiben jedenfalls dran und versuchen auch noch einen O-Ton von Ryan Hood zu bekommen.

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