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BVOH warnt vor Folgen des Elektroschrottgesetzes

BVOH warnt vor Folgen des Elektroschrottgesetzes
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Die Warengruppen Bücher und Modeartikel liegen in der Gunst der Onlinekäufer nach wie vor weit vorne, doch auch Elektroartikel sind eine für den Onlinehandel eminent wichtige Produktgruppe. Schon deshalb wird das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) heftig diskutiert. Der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung sieht vor, dass der gesamte Handel, stationär und online, dazu verpflichtet wird, Altgeräte zurückzunehmen. Jeder Händler mit einer Ladenfläche bzw. einem Lager von mindestens 400 qm soll in Zukunft auch eine Annahmestelle von Elektroaltgeräten sein. Zusätzlich soll in Zukunft jeder Onlinehändler, der in EU-Länder verkauft, in jedem dieser Länder eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten nachweisen. Mehr noch: Der Händler wird im Sinne des neuen ElektroG2 in dem jeweiligen Land zum Hersteller und muss je Marke und Geräteart eine Registrierung durchführen.

BVOH übt heftige Kritik an den Folgen des ElektroG

„Das ElektroG verpflichtet den Handel nicht nur zum Umgang mit gefährlichem Schrott, sondern es wird zu einem K.o.-Kriterium für viele Onlinehändler, die Elektrogeräte EU-weit verkaufen wollen oder müssen, um überleben zu können“, sagte Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel (BVOH). „Diese Form von behördlicher Handelsbeschränkung hilft allein den Herstellern, die durch ein solches Konstrukt ihre territorialen Grenzen wieder festigen können. Die dramatische Folge: Die EU verliert ihren Binnenmarkt im Elektronikhandel.“

BVOH-Präsident: Bundesumweltministerin Hendricks handelt unverantwortlich

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) verlangt auch von Onlinehändlern, dass sie umweltschädliche, gesundheitsgefährdende oder leicht in Brand geratende Stoffe zurücknehmen. Dazu zählen etwa lithiumhaltige Batterien und Akkus, blei- oder cadmiumhaltige Batterien, ozonschichtschädigende Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), Quecksilberschalter, bleihaltige Bildröhren, asbesthaltige Bauteile, PCB-haltige Kondensatoren oder flammschutzmittelhaltige Leiterplatten. „Das ist unverantwortlich, denn viele dieser Inhaltsstoffe dürfen eigentlich nur unter speziellen Auflagen versendet und vor allem gelagert werden. An den Onlinehändler zurückgesandte Pakte mit E-Schrott können sich als böses Überraschungsei herausstellen. Die Gefahr für den Händler und dessen Mitarbeiter, nicht ordnungsgemäß verpackten Elektroschrott zu öffnen, ohne zu wissen, was im Paket ist, ist nicht zu unterschätzen“, so Oliver Prothmann. Diese unverhältnismäßige Pflicht zur Rücknahme gefährlichen Abfalls und zu dessen Weiterverbringung wäre zur Erfüllung der ökologischen Ziele der WEEE-Richtlinie nach Ansicht des BVOH allerdings gar nicht erforderlich.

ElektroG ist aus Sicht des Branchenverbandes ökologischer Unsinn

Eine Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Handel würde einen erheblichen Erfüllungsaufwand erfordern, der nach Ansicht des BVOH in keinem Verhältnis zum ökologischen Nutzen stünde. Die langjährigen Erfahrungen mit der so genannten Selbstentsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen zeigten deutlich, dass am „point of sale“ keine relevanten Mengen erfasst werden können, die den Aufwand für Aufbau und Betrieb einer Rücknahmeinfrastruktur der Händler rechtfertigen würden.

EU-weiter Onlinehandel durch deutsche Anbieter in Gefahr

Der massive bürokratische und organisatorische Aufwand, besonders bei grenzüberschreitendem Handel in Europa, sowie die finanziellen Belastungen für den deutschen Onlinehandel sind von kleinen und mittleren Händlern nicht zu bewältigen. Das wirtschaftliche Aus droht. „Es kann nicht Ziel des Gesetzgebers sein, einen ganzen Bereich des Handels vom Markt zu drängen, insbesondere da sowohl die EU als auch die Bundesregierung mit der Digitalen Agenda den grenzüberschreitenden Handel angeblich fördern wollen“, so Oliver Prothmann.

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