Es gibt wieder einmal regulatorische Neuigkeiten aus Brüssel. Zusammenzucken müssen Sie diesmal aber nur, wenn Sie online mit Produkten handeln, die Energie verbrauchen. Nach einer neuen Richtlinie muss ab 1.1.2015 zwingend das EU-Energielabel für neue oder geänderte Produkte auch online mit Etikett und Datenblatt zu sehen sein. Damit soll die Onlinetransparenz beim Kauf von energieverbrauchsrelevanten Produkten erhöht werden.
Das EU-Energielabel ist aus Sicht der EU-Kommission eine Erfolgsgeschichte für den Konsumenten: Denn wenn er eine neue Waschmaschine oder Fernseher kauft, hilft ihm die Energieklasse, das Gerät mit dem niedrigsten Energieverbrauch zu finden.
„Die neuen Vorgaben der EU-Kommission zwingen Hersteller und Webshop-Betreiber zum Handeln. Bisher mussten Internethändler nur den Inhalt des Energielabels in Textform angeben. In Zukunft will Brüssel dem Konsumenten mit farbigen Pfeilen neben dem Verkaufspreis den Weg weisen“, erklärt Steffen Kahnt vom Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT).
Onlinehändler müssen betroffene Artikel in ihrem Webshop bzw. bei Verkaufs-Apps für Smartphone und Tablet neu präsentieren, wenn sie ab 2015 nicht von Wettbewerbern oder durch die Marktaufsicht abgemahnt werden wollen.
Kahnt: „Damit die Händler ihre Kunden in Zukunft rechtskonform informieren können, müssen Lieferanten und Stammdaten-Anbieter ihnen für neue Gerätemodelle digitales EU-Label und Produktdatenblatt unbürokratisch zur Verfügung stellen.“