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EU-Kommission läutet die nächste Runde gegen Google ein

EU-Kommission läutet die nächste Runde gegen Google ein
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Es gibt Themen, die uns so zuverlässig begleiten wie der tägliche Sonnenaufgang. Dazu zählt die Tarifauseinandersetzung zwischen Verdi und Amazon ebenso wie das wettbewerbsrechtliche Vorgehen der EU-Kommission gegen Google. Bei letzterem Thema hat Brüssel in seinem Kampf gegen den Internetgiganten aus Mountain View nun die nächste Runde eingeläutet.

Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie darlegt, dass das Unternehmen nach vorläufiger Auffassung der Kommission eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) systematisch bevorzugt, und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission hat Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Dies schadet nach Auffassung der Kommission den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten und bremst Innovationen.

Mit Marktanteilen von mehr als 90 % in den meisten EWR-Ländern hat Google im gesamten EWR eine beherrschende Stellung bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste inne. Seit 2002 bietet Google auch Preisvergleichsdienste an, mit denen Verbraucher auf Online-Shopping-Sites nach Produkten suchen und die Preise verschiedener Anbieter vergleichen können. Sein erster Dienst, „Froogle“, wurde durch „Google Produktsuche“ ersetzt, an dessen Stelle inzwischen der derzeitige Dienst, „Google Shopping“, getreten ist.

In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird Google vorgeworfen, seinen eigenen Preisvergleichsdienst, „Google Shopping“, und dessen Vorgänger, „Google Produktsuche“, auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten bevorzugt zu behandeln bzw. behandelt zu haben.

Durch das Verhalten von Google könnten daher Interessenten künstlich von anderen Preisvergleichsdiensten umgelenkt, deren Konkurrenzfähigkeit zum Nachteil der Verbraucher beeinträchtigt und Innovationen gebremst werden.

Insbesondere wurden die folgenden vorläufigen Feststellungen getroffen:

  • Google platziert seinen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008.
  • Google wendet das Sanktionssystem, das es auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf seinen eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen.
  • Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“ höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste.
  • Das Verhalten von Google hat negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Die Nutzer bekommen bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Preisvergleichsergebnisse zu sehen, und die Konkurrenten haben nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wissen, dass ihr Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein wird als der Dienst von Google.

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Google hat nun Gelegenheit, innerhalb von zehn Wochen zu den Vorwürfen, die die Kommission in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt hat, Stellung zu nehmen. Zudem kann es eine mündliche Anhörung beantragen, um seinen Standpunkt darzulegen.

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