Mit einer Reform der Regeln für die Mehrwertsteuer möchte die EU-Kommission zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Erleichterung des Online-Handels und – wen wundert’s? – Erhöhung der Steuereinnahmen. Wow! Da sind wir aber gespannt.
Zu dem genannten ambitionierten Zwecke hat die Kommission vorgeschlagen, die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU aus ihrer Sicht zu verbessern. Mit diesen Vorschlägen soll es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, erleichtert werden, Waren und Dienstleistungen online zu kaufen und zu verkaufen.
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Geplantes Einsparpotenzial für Online-Händler
In der Verlautbarung der EU-Kommission heißt es: „Durch die Einführung eines EU-weit einheitlichen Portals für die auf Online-Umsätze fällige Mehrwertsteuer (einzige Anlaufstelle) werden die Kosten für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften deutlich verringert, was den Unternehmen in der EU Einsparungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR jährlich ermöglicht.“
Zudem sollen die neuen Vorschriften gewährleisten, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Ländern führt.
Steuereinnahmen natürlich auch im Blick
Mit den vorgelegten Vorschlägen soll, so sieht es die EU-Kommission, den Mitgliedstaaten geholfen werden, die derzeit auf 5 Milliarden EUR jährlich veranschlagten Mehrwertsteuerverluste bei Online-Umsätzen wettzumachen. Bis 2020 würden sich die jährlichen Mindereinnahmen den Berechnungen aus Brüssel zufolge voraussichtlich auf 7 Milliarden EUR belaufen, wenn nichts unternommen würde.
Die Vorschläge der EU-Kommissionen im Einzelnen
- Neue Vorschriften werden eingeführt, die es im Online-Handel tätigen Unternehmen ermöglichen, ihre sämtlichen Mehrwertsteuerpflichten in der EU leicht an einem einzigen Ort abzuwickeln.
- Um die Mehrwertsteuervorschriften für im Online-Handel tätige Start-ups und Kleinstunternehmen zu vereinfachen, wird die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe unter 10.000 EUR im Inland abgerechnet. Um KMU das Leben zu erleichtern, werden die Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 EUR vereinfacht.
- Es wird gegen Mehrwertsteuerbetrug von außerhalb der EU vorgegangen, der zu Verzerrungen des Marktes und unlauterem Wettbewerb führen kann.
- Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, ihre Mehrwertsteuersätze für elektronische Veröffentlichungen wie E-Books und Online-Zeitungen zu senken.
Wundersame Brotvermehrung?
Wir nehmen also zur Kenntnis, dass die europäischen Online-Händler mit Einsparungen in Höhe von EUR 2,3 Milliarden beglückt werden sollen. Gleichzeitig wird angekündigt, dass die Finanzminister der Mitgliedsländer ebenfalls mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe erfreut werden sollen. Spannendes Projekt! Hört sich aber ein wenig nach wundersamer Brotvermehrung in der Adventszeit an. Ich melde mich im Frühjahr wieder zu diesem Thema.