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Für ASICS wird es jetzt eng

Für ASICS wird es jetzt eng
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Über die Weigerung verschiedener Markenartikler, den Verkauf ihrer Artikel online zum Beispiel über Marktplätze wie amazon oder ebay zuzulassen, haben wir bereits berichtet. Diese Hersteller vertreten die Auffassung, dass ihre Artikel auf diesen Marktplätzen nicht entsprechend ihrer hohen Wertigkeit dargestellt werden, was negative Auswirkungen auf die eigenen Marken habe.

Viele Markenhersteller haben mittlerweile teilweise eingelenkt und sind derzeit damit befasst, ihre selektiven Vertriebssysteme umzustellen und an die Gegebenheiten des Online-Vertriebs anzupassen. Das Bundeskartellamt führt in diesem Zusammenhang derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas. Besonders widerspenstig zeigt sich allerdings nach wie vor der Sportartikelhersteller ASICS. Und für den wird es jetzt langsam eng.

Denn nach vorläufiger Prüfung durch das Bundeskartellamt enthält das selektive Vertriebssystem von ASICS Deutschland, in dem Laufschuhe nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden, eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Bedenken treffen vor allem die weitgehende Behinderung des Internetvertriebs. ASICS Deutschland wurden die Bedenken des Bundeskartellamtes jüngst schriftlich mitgeteilt und eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. ASICS untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“

Das Bundeskartellamt kritisiert insbesondere, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Behörde bemängelt auch, dass ASICS seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet. Ferner dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten. Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an. Zusammen begründen diese Verbote sogar ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs.

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) empfiehlt betroffenen Händlern in die Offensive zu gehen. „Die Chancen stehen sehr gut, dass die Gerichte auch bei diesen Verfahren zugunsten der Onlinehändler entscheiden. Bald wird es nicht nur einschlägige Urteile, sondern nun auch eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes geben. Nicht zuletzt dank des nicht sehr kooperativen Verhaltens von ASICS gegenüber dem Kartellamt“, sagte Oliver Prothmann, Präsident des BVOH, in einer Mitteilung.

Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April dieses Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach ASICS zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens ASICS kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.

Wir von ecommerce-vision meinen: ASICS sollte sich langsam auf die Bedeutung seines eigenen Markennamens besinnen. Denn das Akronym ASICS steht für anima sana in corpore sano – ein gesunder Geist in einem gesunden Körper.

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