Vor gut zwei Wochen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Suchmaschinengiganten Google aus dem kalifornischen Mountain View dazu verurteilt, in bestimmten Fällen auch einmal etwas aus dem ewigen digitalen Superhirn Internet zu streichen und das Vergessen zu lernen. Mit Verweis auf die EU-Datenschutzrichtlinie entschieden die Richter am EuGH, dass Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen. Geklagt hatte ein spanischer Büger.
Nun hat Google damit begonnen, dieses Urteil umzusetzen. Der Suchmaschinenbetreiber gab jetzt die Einrichtung eines Web-Formulares bekannt, über das europäische User die Löschung von Daten zu ihrer Person beantragen können. Zur Nutzung dieses Formulars ist zur Identifikation eine Kopie des Personalausweises oder des Führerscheines erforderlich.
Wann und wie die tatsächlichen Löschungen vollzogen werden sollen, blieb zunächst unklar. Über die genaue Umsetzung der neuen Datenschutzvorgaben berät eine Gruppe aus hochrangigen Google-Managern und externen Experten. Dazu gehörten Verwaltungsratschef Eric Schmidt, Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales und Frank La Rue, der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, teilte Google weiter mit.
“Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen”, schreibt Google auf der Formular-Seite. “Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.”
Der Suchmaschinenbetreiber weist darauf hin, dass es sich bei dem jetzt bereitgestellten Online-Formular um eine erste Maßnahme handle. “In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.”
Aus Insiderkreisen wurde zudem weiter bekannt, dass bereits mehrere Tausend Anträge auf Datenlöschungen bei Google eingegangen sein sollen. Es wird sicher spannend zu beobachten sein, wie die Anträge auf Datenlöschung im Einzelfall gehandhabt werden. Wir erwarten hier hin und wieder heftige Auseinandersetzungen.