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Können Shopinhaber Urlaub machen?

Können Shopinhaber Urlaub machen?
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Sommerzeit ist Urlaubszeit. Viele bezeichnen dies als die schönsten Wochen des Jahres. Aber gilt das auch für Betreiber von Online-Shops? Wir reden hier natürlich nicht von den großen Webshops, sondern von den Inhabern kleiner Shops, die ihr Geschäft maßgeblich in Eigenregie ohne umfangreiche personelle Unterstützung führen.

Es ist ein zentrales Charakteristikum und ein entscheidender Pluspunkt des Onlinehandels, dass dieser frei von Ladenschlusszeiten praktisch an 24 Stunden der 365 Tage eines Jahres von Statten geht. Wer Lust und Zeit hat, kann beispielsweise problemlos sonntagmorgens um 2.30 Uhr shoppen. Die virtuelle Ladentür ist immer geöffnet. Doch auch der fleißigste und ausdauerndste Inhaber eines Online-Shops muss und sollte irgendwann einmal länger als ein paar Tage Urlaub machen, wenn er nicht seine Gesundheit und seine Lebensqualität verlieren möchte.

Die schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Pluspunkte bei seinen Kunden sammelt kein Händler, wenn er seinen Shop für sagen wir 14 Tage „stilllegt“. Zwar dürfte jeder Käufer auf der persönlichen Ebene Verständnis dafür haben, dass auch ein Shopinhaber einmal urlaubsreif ist, doch sinkt dieses Verständnis schnell gegen Null, wenn der Kunde genau in der betreffenden Zeitspanne einen Artikel kaufen möchte. Und dass in der Phase des Urlaubes Umsätze verloren gehen, ist auch klar.

„Stilllegen“ des Shops bedeutet keineswegs, dass die Webseite während der Abwesenheit des Betreibers nicht erreichbar sein sollte. In der Regel wird die Lage vielmehr so aussehen, dass Kunden auch während der „Urlaubszeit“ den Shop besuchen und Bestellungen in die Auftragserfassung eingeben können. Normalerweise wird dann lediglich in der betreffenden Zeitspanne kein Warenversand stattfinden. Und genau dies gilt es, klar, deutlich, gut sichtbar und frühzeitig zu kommunizieren.

„Sehr geehrte Kunden, in der Zeit von XX bis YY wird urlaubsbedingt kein Warenversand stattfinden. Wir bitten Sie um Verständnis. Alle bis zum ZZ eingehenden Bestellungen werden fristgerecht bearbeitet. Ab dem BB kümmern wir uns dann wieder gerne umgehend und innerhalb der gewohnten Lieferfristen um den Versand ihrer während unserer Urlaubszeit eingegangenen Bestellungen.“

So, oder ähnlich, könnte eine entsprechende Kundeninformation formuliert werden. Diese sollte rund zwei Wochen vor Urlaubsbeginn auf der Landingpage gut sichtbar platziert werden und nicht etwa erst beim Check-Out-Prozess erscheinen. Sonst riskieren Sie Verärgerung beim Kunden. Selbstverständlich müssen die gegeben Versprechen hinsichtlich der Lieferfristen dann auch – wie immer – eingehalten werden. Planen Sie gegebenenfalls in den ersten Tagen nach dem Urlaub personelle Unterstützung für das Abarbeiten der während des Urlaubs angefallenen Bestellungen ein.

Wer auch während seiner Abwesenheit den Warenversand aufrechterhalten möchte, kann dies natürlich über eine Urlaubsvertretung tun. Ob diese Variante, die Personalkosten verursacht, betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, muss jeder Shopinhaber individuell beurteilen. Wer diesen Weg wählt, muss dafür sorgen, dass die Vertretungskraft gut eingearbeitet und mit allen relevanten Prozessen vertraut ist. Alternativ haben wir auch noch einige Praxistipps, wenn es um Urlaub und den eigenen Shop geht.

Das Team von eCommerce-vision wünscht einen schönen Urlaub!

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