Tragen Sie sich mit dem Gedanken, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Dann wissen Sie möglicherweise, dass Europäische Union, Bundes- und Landesregierungen oder die kommunalen Körperschaften als Träger eine solche Unternehmensgründung unter bestimmten Voraussetzungen in einem festgelegten Rahmen in klar definierten Bereichen fördern. Die Förderung kann, grob gesagt, sowohl Beratungsleistungen als auch finanzielle Unterstützung umfassen.
Weniger bekannt ist die Tatsache, dass nicht nur Unternehmensgründungen, sondern auch bereits existierende Unternehmen innerhalb einer gewissen Zeitspanne nach der Unternehmensgründung Fördermittel für andere Zwecke beantragen und erhalten können. Grundsätzlich förderungsfähig sind Investitionen in die Erweiterung des eigenen Unternehmens, für die Übernahme eines anderen Unternehmens aber beispielsweise auch für Weiterbildung und Qualifizierung.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel stammen zu einem großen Teil aus dem so genannten Europäischen Sozialfonds. Die Vergabe der Mittel richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.
Es gibt eine Vielzahl von Ansprechpartnern für an einer Förderung interessierte Bürger. Diese reichen von der EU über die beteiligten Bundesministerien, die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Landesregierungen der jeweiligen Bundesländer, deren Förderbanken bis hin zu den Industrie- und Handelskammern oder andere, teils auch private Organisationen, die mit der Umsetzung des Programms beauftragt sind.
Falls Sie sich für eine öffentliche Förderung der Gründung oder Erweiterung Ihres eigenen Unternehmens interessieren, führt Sie eine Internetrecherche recht schnell zu dem für Sie fachlich und regional geeigneten Ansprechpartner. Geeignete Ausgangspunkte für Ihre Internetsuche sind zum Beispiel folgende Webseiten:
Oder geben Sie für Ihr Bundesland einfach die Anfrage „ESF in Bayern“, „ESF in NRW“, „ESF in Niedersachsen“ etc. in Ihre Suchmaschine ein.