HomeAllgemein

Online-Händler müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen

Online-Händler müssen Elektro-Altgeräte zurücknehmen
Like Tweet Pin it Share Share Email

Wir haben bereits kurz in unserem E-Commerce Radar über die Neuerungen für Online-Händler, die mit Elektrogeräten handeln berichtet. Das Thema ist denke ich aber so neu und wichtig, dass wir das Thema noch ein wenig ausführlicher behandeln wollen.

Grundlage ist ein neues Gesetz (ElektroG), welches am 23. Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet und somit am 24. Oktober rechtskräftig wurde.

Gilt dieses Gesetzt für alle Online-Händler?

Zunächst einmal sind alle Online-Händler, die mehr als 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche haben, verpflichtet. Elektro- und Elektronikprodukte zurückzunehmen. Hinzu kommt – und das wissen nicht alle betroffenen Händler – das man zur Rücknahme von Elektrogeräten, die keine Kantenlänge mehr als 25 cm haben, auch ohne einen Neukauf zu verpflichtet ist.

Für den Handel bedeutet dies, dass Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und zu ihrem Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder deren Erzeugung, Übertragung oder Messung dienen, unter dieses Gesetz fallen. Kein Gesetzt ohne Ausnahmen. Ausnahmen gelten in diesem Gesetz beispielsweise für bewegliche Maschinen oder Glühlampen.

Damit aber nicht genug. Wer über 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche hat, muss dafür Sorge tragen, dass der Nutzer in zumutbarer Entfernung sein Altgerät abgeben kann. Soll heißen, ein Händler, der in Süddeutschland sein Unternehmen hat, muss dafür Sorge tragen, dass ein Kunde in Norddeutschland in zumutbarer Nähe sein Elektrogerät abgeben kann.

Optionen für Rücknahmestellen überlegen

  • Kunden proaktiv Annahmestellen in seiner Region mitteilen. Ggfs den Service für kommunale Rückgabetermine anbieten, sodass der Kunde den Aufwand, ggfs. weiter zu möglichen Partner zu fahren, scheut und die alternativen Abgabeort nutzt.
  • Gezielt stationäre Partner suchen, die flächendeckend Kunden den Service möglich machen
  • Eigene regionale Rückgabestellen umsetzen
  • Kostenlose Rücknahme der Geräte durch Rückversand, wie bei Retouren. Das heisst, Porto für Kunden bezahlen, sodass dieser seine Altgeräte direkt an den Online-Händler zurücksenden kann.

Grundlage für dieses neue Gesetz bei uns in Deutschland ist die EU-richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie).

Abzuwarten bleibt, inwieweit der Verbraucher selbst von dem Gesetz informiert ist und von der Möglichkeit Gebrauch macht. In der ersten Zeit wird die Möglichkeit sicherlich noch moderst genutzt werden. Sobald ein wenig Zeit vergangen ist und sich nach und nach die Thematik und Möglichkeit herumgesprochen hat, wird man sehen müssen, wie aktiv man tatsächlich als Online-Händler werden muss.

Die Implementierung eigener Service bzw. Rücknahmestellen ist erst einmal nicht notwendig und wäre sicherlich übertrieben. Wer dezentrale Lager hat, kann eine entsprechende Rücknahmestelle schaffen. Ansonsten sollte man sich nach Region vielleicht nach dem ein oder anderen Partner umschauen.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen