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Retouren: Große Händler wollen auch nach dem 13. Juni weiter zahlen

Retouren: Große Händler wollen auch nach dem 13. Juni weiter zahlen
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Der 13. Juni rückt unaufhaltsam näher. Wir haben wiederholt darüber berichtet, dass an diesem Tag die neue EU-Verbraucherrichtlinie in Kraft tritt. Eine der zentralen Regelungen dieser Novelle sieht bekanntlich vor, dass Online-Händler ab dann nicht mehr rechtlich verpflichtet sind, die Kosten für Retouren von Waren mit einem Wert von mehr als 40 Euro zu übernehmen.

Eine Frage, die Fachbeobachter wie Konsumenten daher derzeit gleichermaßen beschäftigt, ist daher, welche Online-Händler aus Kulanz- und Kundenbindungsgründen dabei bleiben werden, die Retourenkosten selber zu tragen, und welche Anbieter ihre AGB dahin gehend ändern werden, dass die Kunden diese Kosten künftig zu übernehmen haben.

Wie die Bild Zeitung jüngst berichtete, werden zumindest viele große Online-Händler auch nach dem Stichtag dabei bleiben, die Kosten für Rücksendungen zu tragen und diese nicht auf die Kunden abzuwälzen. Bei einer Umfrage unter den umsatzstärksten Internet-Kaufhäusern hätten Amazon, Zalando, Otto, mytoys, C&A, H&M und Lidl erklärt, dass die Retoure versandkostenfrei bleibe, berichtete die “Bild”. Einige Versandhäuser wollen demnach aber erst einmal abwarten, ob sich die kostenpflichtige Rücksendung durchsetzen könnte. Conrad Electronics etwa erklärte gegenüber der “Bild”, sollten diese doch zum Standard werden, werde das Unternehmen die Situation überdenken.

Besonders überraschend kommt die Ankündigung der Marktgrößen nicht und war von uns auch in ähnlicher Form prognostiziert worden. Diese großen Häuser setzen ja bekanntlich heute und in den kommenden Jahren mehr auf Wachstum beim Umsatz und die Gewinnung neuer Kunden als auf Kosteneffizienz und Gewinn, um sich im immer noch wachsenden eCommerce eine möglichst starke Marktposition für die Zukunft zu sichern. Gewaltige Kapitaldecken entweder aus anderen Unternehmensbereichen oder von externen Investoren bereitgestelltes Fremdkapital machen diese Strategie zumindest auf absehbare Zeit wirtschaftlich auch durchhaltbar.

Ganz anders sieht es da schon bei vielen mittleren und kleinen Versandhändlern aus. Diese verfügen meist keineswegs über die Kapitalausstattung, die es ihnen erlauben würde, wie man so schön sagt, „ohne Rücksicht auf Verluste“ Expansionsstrategien durchzuziehen. Kostenkontrolle ist für diese Händler ein Wort, das wohl jeden Tag auf der Agenda steht, wenn sie am Markt überleben wollen. Und es ist ja beileibe kein Geheimnis, dass Retouren ganz erhebliche Kosten verursachen.

Wir begrüßen es daher erneut, dass die neue EU-Verbraucherrichtlinie es künftig in das Ermessen eine jeden Händlers stellen wird, nach den für sein Unternehmen individuell gültigen Parametern unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden, wie er mit den Rücksendekosten verfahren möchte. Diese unternehmerische Freiheit erscheint uns allemal besser als starre, allgemeingültige Vorschriften.

Zu dem Thema Verbraucherschutzlinie haben wir auch einen Podcast produziert. Wenn Interesse besteht, ist die 20. Ausgabe unseres Podcasts hier zu hören.

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