Das SEPA-Verfahren kommt und der Zeitpunkt 01. Februar 2014 ist nicht mehr all zu weit entfernt. Als Online-Händler sollte man sich daher mit dem neuen Lastschriftverfahren frühzeitig auseinandersetzen. Intern muss hier und da der Prozess angepasst werden, damit Kunden künftig auch auf die Zahlungsmethode Lastschrift zurückgreifen können.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist das neue Elektronische Lastschriftverfahren, was Lastschriften, Überweisungen sowie Kartenzahlungen (keine Kreditkartenzahlung) in allen EU-Ländern, EWR-Ländern sowie in der Schweiz und Monaco.
Bereits seit dem Jahr 2009 bieten Banken bereits die SEPA-Lastschrift an. Das herkömmliche Lastschriftverfahren ist bis Anfang Februar 2014 noch gültig. Das SEPA-Verfahren bringt einige neue Regeln mit sich und muss sich an die Richtlinien/Bedingungen des European Payments Council (EPC), verschiedener EU-Verordnungen und Abkommen zwischen Kreditinstituten halten.
Der organisatorische Aufwand für die Umstellung auf SEPA sollte nicht unterschätzt werden. So sollte man u.a. auf folgende Dinge achten:
- Es muss eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragt werden
- Online-Shop und -system müssen auf SEPA angepasst werden
- Kunden müssen von Ihnen ein vorgefertigtes Mandatsformular erhalten und unterschreiben.
- Organisation der Mandate muss organisiert werden
- Briefvorlagen und AGBs müssen angepasst werden
- …
Was sonst noch zu beachten ist, zeigt das Whitepaper von Shopanbieter.de sehr ausführlich und strukturiert. Das Whitepaper gibt es hier kostenlos zum Download.
SEPA: Kostenloses Whitepaper zur Einführung,