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Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Deutschland in Kraft, Blick nach Europa lohnenswert

Verbraucherrecht tritt am 13. Juni 2014 in Deutschland in Kraft, Blick nach Europa lohnenswert
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Das neue Verbraucherrecht (Wir haben bereits ausführlich berichtet) wird zum 13. Juni 2014 in Kraft treten. Für Online-Händler bedeutet das neue Verbraucherrecht einige Veränderungen. So wird beispielsweise die Angabe der Telefonnummer Pflicht. Dies kann sinnvollerweise im Impressum erfolgen. Zudem ist es verpflichtend den Verbraucher zu informieren, wenn man als Online-Händler im Namen Dritter Produkte verkauft. Bedeutet konkret, das Online-Händler, die im Auftrag anderer Waren verkaufen oder aber Verträge vermitteln.

Eine weitere Veränderung betrifft das Beschwerdemanagement. Wer sich hier externe Unterstützung eines Unternehmens holt, muss künftig auch die Anschrift des Serviceunternehmens angeben. Da die meisten Online-Shops hoffentlich ihr Beschwerdemanagement selbst inHouse führen, um direkt und ohne zeitliche Verzögerung auf die Kundenbeschwerden reagieren zu können, sollte diese Angabe wohl eher selten in der Praxis zum Vorschein kommen.

Verbraucherrecht in Europa

Das neue Verbraucherrecht wird europaweit umgesetzt. Einige Länder wie Belgien, Dänemark, Irland, Griechenland, Litauen, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich und einige weitere Länder, haben die Richtlinie bereits eingeführt.

Daher ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass Online-Händler, die international tätig werden, sich transparent im Vorfeld informieren, welche Länder letztlich schon das neue Verbraucherrecht eingeführt haben und welche nicht.

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