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Bonitätsprüfung im Online-Handel

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Im Online-Handel bietet sich eine Fülle von Bezahlmethoden. Die verschiedenen Optionen haben unterschiedliche Vor- und Nachteile für Händler und Kunden. Zahlarten, die aus Kundensicht als sicher gelten, sind für Händler wiederum unsicher, denn es besteht ein hohes Zahlungsausfallrisiko. Die Bonitätsprüfung gibt den Händlern die Freiheit, eine Palette an Bezahlmethoden anzubieten, aus denen sich der Kunde die passende heraussucht. Es lassen sich risikoreichere und sichere Zahlungsarten offerieren, so beispielsweise Lastschriftverfahren, Rechnung, Nachnahme, Kreditkarte, Vorkasse und PayPal-Zahlverfahren. „Um sich als Shop von seinen Mitbewerbern abzuheben, sollten heutzutage auch risikoreiche Zahlarten angeboten werden. Die Mischung aus riskanten und sicheren Bezahlmethoden ist das Rezept erfolgreicher Online-Händler“, sagt Bernhard Zirngibl, Key-Account-Manager, telego! GmbH – creditPass.

Bonitätsprüfung in den Geschäftsbedingungen eintragen

Bonität oder Kreditwürdigkeit ist die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit eines Kunden. Jeder Kunde erfüllt aufgrund seiner jeweiligen wirtschaftlichen Situation die unterschiedlichen Kriterien mehr oder weniger. Die Bonität eines Online-Käufers wird deshalb abgestuft betrachtet und korreliert mit der statistischen Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Eine gute Bonität bedeutet eine geringe Ausfallwahrscheinlichkeit und umgekehrt. Die Abstufungen werden in Scores oder Ratings ausgedrückt. Die Scores reichen von „ausgezeichneter Bonität“ bis hin zu „sehr schwacher Bonität“

Der Kunde sollte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen werden, wenn ein Shop die Bonitätsprüfung nutzt. „Seit der im April 2010 durchgeführten Reform zum Datenschutzgesetz wurde die Auskunftspflicht des Händlers und der damit einhergehende Kundenschutz gestärkt“, sagt Zirngibl. „Die Hinweise dienen dazu, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Zugleich sorgt die Transparenz des Händlers für ein gestärktes Vertrauen in ihn.”

Man unterscheidet drei Arten von Zahlungsausfällen, die den Online-Händler treffen können: Betrug, Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug. Online- und Versandhändler werden von Einkäufern häufiger betrogen als die Kollegen im Ladengeschäft. Gründe dafür sind die Distanz und Anonymität des Internets. Je nach Branche und Serviceangebot, fehlt der persönliche Kontakt zum Kunden zum Teil völlig.

Die Bonitätsprüfung spielt im E-Commerce deshalb vor allem bei der Personenauskunft eine Rolle. Verschiedene Anbieter sammeln und verwalten Daten zur Bonität einer Person. Je nach gewählter Auskunftei kann ein Kunde auf anhängige Inkassoverfahren, eidesstattliche Versicherungen und Daten aus Schuldnerregistern geprüft werden. Die verschiedenen Auskunfteien greifen auf allgemein zugängliche Quellen wie beispielsweise Amtsgerichte und auf jeweils unterschiedliche Datenquellen zurück. Deshalb ist es bei einer Bonitätsprüfung sinnvoll, mehrere Auskunfteien zu kombinieren, da somit die Sicherheit für den Abfragenden steigt. Renommierte Auskunfteien für Personenauskünfte in Deutschland sind die SCHUFA, Bürgel, CEG Creditreform, accumio und infoscore.

Keine Bonität ist auch keine Lösung

„Wir erleben es immer wieder, dass Online-Händler keine Bonitätsauskunft durchführen und sie nie Probleme mit Ausfällen hatten. Spricht es sich jedoch in Internetforen herum, dass ein bestimmter Verkäufer die Bonität seiner Kunden nicht prüft, lockt das Neukunden mit krimineller Energie an. Plötzlich hat der Händler unerwartet hohe Zahlungsausfälle“, erklärt Zirngibl.

„Die Bonitätsprüfung ist eine Präventionsmaßnahme, die einfach zum professionellen Online-Handel dazugehört. Sie sollte nicht erst eingesetzt werden, wenn die Schmerzen schon da sind.“ Vor allem Shops, die einen großen Kundenstamm haben und eine Vielzahl an Zahlungsmöglichkeiten bieten wollen, nutzen die Prüfung.

Neueste Technik schützt vor Diebstahl nicht

Vor allem Trendtechnologien und Modeartikel, die sich leicht weiterverkaufen lassen, sind bei Betrügern beliebt. Händler, die Mode- und Trendtechnologien verkaufen, setzen GeoIP und SMS-Gateway zusätzlich zur Bonitäts-, Kreditkarten- und Kontenprüfung ein. So ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie Betrügern aufsitzen.

Virtuelle Güter – heißes Diebesgut

Auch Verkäufer von virtuellen Gütern sind durch die Bonitätsprüfung besser geschützt. Die Zahlungsmoral bei virtuellen Gütern wie Mp3 und Computerspielen ist häufig schlecht. In diesem Bereich haben nur diejenigen Online-Verkäufer eine Chance im Geschäft zu bestehen, die ihre Kunden durchleuchten. „Einerseits sind es junge Kunden, die meist kein festes oder ein geringes Einkommen haben und sich übernehmen. Ohne es zu beabsichtigen, können sie nicht zahlen. Andererseits locken die Anonymität im Internet und die hippen Produkte hier Kreditkartenbetrüger besonders an“, sagt Zirngibl. Händler, die Kreditkarten-, Kontenprüfung, GeoIP und SMS-Gateway präventiv nutzen, können ihre Kunden besser einschätzen.

Wenn die kleinen Preise locken

Waren, die wenig kosten, sind bei zahlungsunwilligen Kunden ebenfalls beliebt. „Wir haben kürzlich einen Anbieter von Gebrauchsartikeln getestet, bei denen viele Bestellungen einen Wert von etwa 20 Euro hatten. Vor allem hier war die Ausfallrate sehr hoch.“ Wie Zirngibl erklärt, spekulieren die zahlungsscheuen Kunden darauf, dass die Händler die jeweiligen Ausfälle nicht weiterverfolgen und erst recht nicht gerichtlich vorgehen, da ein Prozess mehr Geld kosten würde, als die Ware wert ist. Es ist jedoch klug, stichprobenartig Inkassofälle bis vor Gericht durchzufechten. Weiterhin schützen Kontenprüfungen den Händler vor unehrlichen Käufern. SMS-Gateway hilft festzustellen, ob es den betreffenden Kunden tatsächlich gibt.

Kostenpunkt Bonitätsprüfung

Wie viel der Händler in die Absicherung mittels Bonitätsprüfung investiert, entscheidet die Marge. Teilweise gibt es die Kombination von einem AdressCheck, Personenauskunft und KontenCheck bereits für unter einen Euro je geprüfter Bestellung.

Checkliste: In welchen Bereichen lohnen sich Ausgaben für die Bonitätsprüfung?

  • Sie sind regelmäßig von Zahlungsausfällen betroffen?
  • Sie wollen riskante und sichere Zahlverfahren anbieten?
  • Sie verkaufen virtuelle Güter?
  • Sie verkaufen Modeartikel und Technologietrends, die sich leicht weiterverkaufen lassen?
  • Sie verkaufen hochwertige Markenprodukte?
  • Sie verkaufen Gebrauchsgüter zum kleinen Preis?
  • Sie fertigen maßgeschneiderte Produkte?

Es gibt drei Möglichkeiten, den Kunden zu prüfen: Der Händler arbeitet mit einem Dienstleister zusammen, der diese Aufgaben für ihn übernimmt, der Händler nutzt die Schnittstelle aus seinem Shop zum Dienstleister und/oder er prüft die Kunden selbst.

Cloud-Services für Bonitätsprüfungen

Online-Shops sind über Schnittstellen mit Inkasso-Dienstleistern verbunden, die die Bonitätsprüfung durchführen. Viele Shops nutzen auch Cloud-Services , die einzelne Dienstleistungen auf einer Plattform bündeln. Der Händler kann die Services so zusammensetzen, wie es zum Geschäftsmodell passt.

Folgendes lässt sich steuern:

  • Welche Personen-Auskunftei (wie accumio oder SCHUFA) soll ab welchem Warenwert konsultiert werden?
  • Sollen Neukunden geprüft werden und nach welchem Zeitraum werden Bestandkunden erneut überprüft?
  • Sollen vorgelagerte Prüfmaßnahmen wie GeoIP und AdressCheck ausgeführt werden?

Die Schnittstellen zu den Prüf-Diensten lassen sich über den Online-Shop managen und es lassen sich zugleich die Ausgaben für die Bonitätsprüfung überblicken.

Dienstleister checken Bonität

Die Bonitätsprüfung können Händler auch bei Schnittstellenanbietern erstellen lassen. Mit einem Berater wählen sie die Auskunfteien aus und legen vor- und nachgelagerte Maßnahmen fest. Die Herausforderung bei der Gestaltung der Abfragelogik besteht darin, abzuwägen, wie viele Auskunfteien pro Einkauf und ab welchem Warenwert konsultiert werden sollen, um das Ausfallrisiko niedrig und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit hoch zu halten. Auch diese Variante der ausgelagerten Prüflogik ist über Cloud-Services verfügbar und kann per Schnittstelle automatisiert im Bestellprozess stattfinden.

Kunden selber prüfen

Online-Händler haben neben der Prüfung durch die Service-Anbieter die Möglichkeit, ihre Kunden selbst zu prüfen, indem sie die folgenden fünf Schritte beachten:

  • Interne Sammlung von Daten über Negativkunden, Bestellhistorie und Wiederholungskäufer sowie Einbindung derer in die Abfragelogik der Shop-Software.
  • Abwägen von Transaktionsrisiken mittels definierter Einkaufsmerkmale beispielsweise: Welche Produkte liegen im Warenkorb und wie hoch ist die Einkaufssumme?
  • Zuerst Abfrage kostengünstiger Datenquellen – um diese zu evaluieren, sollte sich der Händler an entsprechende Schnittstellenanbieter wenden.
  • Anpassung der Abfragelogik seitens des Händlers, sobald sich das Angebot im Online-Shop, die Marktsituation oder die Qualität externer Datenbestände ändert
  • Einholen einer Bestätigung durch den Kunden bei hochwertigen, Bestellungen durch Rückruf des Online-Händlers, bevor dieser die Buchung ausführt.

Über den Autor

fesenmayrRoland Fesenmayr ist Vorstandsvorsitzender der 2003 gegründeten OXID eSales AG. In seiner Position verantwortet er das Strategie- und Business-Development des Freiburger Unternehmens. Fesenmayr verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Online-Handel. 1995 gründete er die Virtual Identity AG. Darüber hinaus ist er als Lehrbeauftragter an den Universitäten Furtwangen und Freiburg tätig. Des Weiteren nimmt er Aufgaben als Vorstand der bw:con wahr. Er ist Beirat an der Hochschule für Kunst, Design und Populäre Musik in Freiburg, sowie Mitglied des Kuratoriums der University Furtwangen. In seiner Freizeit geht er bevorzugt in die Berge oder in die Luft.

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