Die Scharmützel zwischen Markenherstellern einerseits und Händlern, Onlineshops und –marktplätzen andererseits ziehen sich schon eine Weile hin. Prominentes Beispiel ist das Bestreben des Sportartikelherstellers Adidas, Händlern den Vertrieb seiner Produkte auf Internetmarktplätzen wie eBay oder Amazon zu untersagen. Aktuell hat jetzt ein ähnlich gelagertes Verbot von Asics, ebenfalls Produzent von Sportartikeln, das auch ein Verbot der Unterstützung von Preisvergleichsportalen einschließt, das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen.
In einem Pilotverfahren mahnte die Wettbewerbsbehörde jetzt Asics ab. Dessen Vertriebspraktiken führten laut Ansicht der Kartellwächter zu einem „De-facto-Verbot des Internetvertriebs“ und stellten somit eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung dar. Behördenchef Andreas Mundt sagte hierzu: „Es ist allgemein anerkannt, dass Hersteller ihre Händler nach bestimmten Kriterien auswählen dürfen und Qualitätsanforderungen aufstellen können. Asics untersagt den Händlern allerdings den Vertrieb über Online-Marktplätze und die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen und schießt damit über das Ziel hinaus. Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das Asics-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb.“
Ein vergleichbares Verfahren wie das gegen Asics läuft derzeit auch gegen Adidas. Zentraler Kritikpunkt des Bundeskartellamtes ist es, dass den Händlern die Nutzung von Marktplätzen wie eBay oder Amazon pauschal und ohne jede Ausnahme untersagt wird.
Während sich die betroffenen Sportartikelhersteller zu den Verfahren bislang bedeckt halten, gibt es positives Feedback zum Einschreiten des Kartellamtes aus dem Online-Handel. So sagte der Präsident des Bundesverbandes Onlinehandel Oliver Prothmann: „Dies ist ein guter Tag für den Online-Handel.“ Verkaufsverbote für Internet-Marktplätze schadeten nach Ansicht des Verbandsvertreters insbesondere kleinen Händlern massiv. Mit der Rückendeckung des Kartellamtes könnten sich die Händler nun besser gegen Verbote und Einschränkungen wehren.
In das gleiche Horn stößt auch eBay. „Wenn Händler davon abgehalten werden, ihren Online-Kunden das volle Sortiment ihrer Ware anzubieten, werden sowohl Verkäufer als Verbraucher durch geringere Auswahlmöglichkeiten und höhere Preise geschädigt“, sagte der Vizepräsident von eBay Deutschland, Stephan Zoll.
Bei allen berechtigten Interessen von Markenherstellern, dass ihre Waren entsprechend ihrer Wertigkeit am Markt präsentiert werden, so ist das Vorgehen des Bundeskartellamtes in dieser Sache doch im Sinne eines möglichst freien und umfassenden Online-Handels begrüßenswert. Es ist zu hoffen, dass die Muster-Initiative der Kartellwächter gegen Asics Signalwirkung auf alle ähnlich gelagerten Fälle haben und den Weg für eine flächendeckende gütliche Einigung zwischen Handel und Markenartiklern ebnen wird.
Ich kann das Vorgehen von Adidas und Asics auf der einen Seite sehr gut verstehen. Die Sorge, dass Markenartikel auf fremden Marktplätzen „verschleudert“ werden könnten, ist durchaus berechtigt. Auf der anderen Seite kann ein freier Onlinehandel nicht auf diese Weise massiv beschränkt werden. Für Markenhersteller gibt es da weitaus bessere Methoden um Vertriebswege zu überwachen und mögliche „schwarze Schafe“ zu identifizieren. Hier mal ein Link zum passenden Thema, den ich geschrieben habe: webdata-solutions.com/big-data-fuer-marktforschung/