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Corona und Online-Shopping: Darauf sollte geachtet werden

Corona und Online-Shopping: Darauf sollte geachtet werden
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Die allgemeinen Verbraucherrechte im Bereich des Online-Shoppings bleiben auch während der Corona-Pandemie in Europa aufrechterhalten. Verbraucher, die Waren online bestellen, haben so die Möglichkeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die bestellten Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzusenden. 

Worauf Verbraucher achten sollten, wenn sie Waren, beispielsweise Zigaretten online bestellen, erklärt der folgende Beitrag. 

Die Verbraucherrechte bei Click & Collect 

 

Es gibt immer mehr Händler, die wegen der Corona-Pandemie auf das Konzept Click & Collect setzen. Dieses wird von den Verbrauchern gut angenommen. Die Waren können im Zuge dessen komfortabel über das Internet bestellt und danach im lokalen Geschäft abgeholt werden. 

Das Widerrufsrecht gilt dabei auch bei Click & Collect, wenn die Bestellung über eine Webseite ausgeführt wurde. Wurde der Artikel von dem Kunden allerdings online lediglich reserviert und der Kauf würde erst im Zuge der Abholung stattfinden, kann von dem Widerrufsrecht kein Gebrauch gemacht werden. Darüber hinaus muss der Widerruf auch bei Click & Collect ausführlich erläutert werden. Es wird nicht als Widerruf akzeptiert, wenn die Ware einfach nicht abgeholt oder kommentarlos zurückgesendet wird. 

Ob die Ware zurückgeschickt werden muss, ist immer mit dem jeweiligen Händler zu klären. In einigen Fällen ist es nicht nötig – dann ist es ausreichend, die Waren vor Ort im Geschäft zurückzugeben. Ist allerdings eine Rücksendung notwendig, muss der Versender in der Regel für die Kosten aufkommen, vorausgesetzt, der Händler bietet keine explizite kostenlose Rücksendung an. 

Widerrufsrecht und Corona

Das Widerrufsrecht unterliegt aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie keiner Begrenzung. Das bedeutet, dass nach wie vor alle Verbraucher das Recht genießen, den Kauf bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Ware zu widerrufen und ihre Zahlung zurückerstattet zu bekommen. Falls sich allerdings die Modalitäten des Versands der Rücksendung verändern müssen, darf der Händler entsprechende Maßnahmen einleiten, um das Risiko einer Infektion seiner Angestellten einzudämmen. 

Händler dürfen darüber hinaus auch eine Verlängerung der Widerrufsfrist aufgrund der Pandemie vornehmen. Die Mindestfrist muss nach wie vor 14 Tage betragen, allerdings besteht auch die Möglichkeit, dem Kunden einen längeren Zeitraum einzuräumen, um seinen Widerruf zu erklären. Empfehlenswert ist es stets, vor dem Kauf die AGB sorgfältig zu studieren oder explizit bei dem jeweiligen Händler nachzufragen, wie sich das Widerrufsrecht gestaltet. 

Falls eine Fristverlängerung möglich ist, sollte der Händler diese schriftlich bestätigen. So ist im Zweifel stets ein Nachweis über die jeweilige Fristverlängerung vorhanden. 

Lieferungen aus Risikogebieten

Die WHO stuft die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Infektion durch eine Sendung kommt, die aus einem Corona-Risikogebiet stammt, als äußerst gering ein. Diejenigen, die trotzdem vorsichtig sein möchten, sollten das Paket mit Desinfektionsmittel reinigen und danach ihre Hände gründlich waschen. 

Falls der Online-Shop mit Lieferproblemen aufgrund der Pandemie zu kämpfen hat und die bestellte Ware deswegen nicht zustellen kann, haben Verbraucher das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten und sich ihren Kaufpreis erstatten zu lassen. 

Besondere Vorsicht ist im Übrigen geboten, wenn es um den Kauf von Schutz- und Hygieneartikeln im Internet geht. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Betrügern, die im Internet überteuerte oder gefälschte Hygieneartikel anbieten. 

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