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Folgen eines möglichen Brexit für den E-Commerce

Folgen eines möglichen Brexit für den E-Commerce
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Heute ist es soweit. Die Briten entscheiden über den Verbleib in der EU (Brexit). Die Entscheidung könnte auch auf Handelspartnerschaften Einfluss nehmen, da Großbritannien seit rund zehn Jahren zu den wichtigsten Handelspartnern gehört. Die Folge für den E-Commerce bzw. die Digitalwirtschaft wäre nicht von der Hand zu weisen.

Wie der Branchenverband mitteilt, wurden alleine im vergangenen Jahr ITK-Produkte und Unterhaltungselektronik im Wert von 2,9 Milliarden Euro von Deutschland nach Großbritannien geliefert. Damit gehört Großbritannien zu dem zweitwichtigsten Ausfuhrland für deutsche Unternehmen.

“Großbritannien ist für Deutschland seit Jahren eines der wichtigsten Exportländer für IT- und Telekommunikationsprodukte und ein bedeutender Handelspartner. Sollte es wirklich zu einem Brexit kommen, hängt alles davon ab, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern danach vertraglich geregelt werden, etwa was den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen angeht”, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Die Ausmaße, die ein Brexit haben könnte, sind dabei noch längst nicht bei allen klar rüber gekommen. Sollte sich Großbrtannien heute tatsächlich beim Brexit gegen die EU entscheiden, würde das Land auch nicht mehr von den Vorteilen einer EU-Mitgliedschaft profitieren und so viele Vereinbaren neu verhandelt werden müssen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern wohl auch eine Menge Geld.

Shopbetreiber, die aktiv in Großbritannien geschäftlich aktiv sind, müssen sich ggfs. umschauen und die Entwicklung genau analysieren. Aber nicht nur der Online-Handel müsste bei einem Bruch der Mitgliedschaft Großbritanniens sich neu sortieren. Auch das Import- und Export-Geschäft insgesamt wäre von einem Exit betroffen.

Was könnte passieren, wenn Großbritannien sich gegen Europa entscheidet?

  • Die offenen Grenzen im Online-Handel oder Import-/Export-Geschäft könnten auf’s Spiel gesetzt werden und neue Bestimmungen vereinbart werden
  • Das Business im E-Commerce könnte stark ins Stocken geraten, da Wechselkursrisiken entstehen könnten
  • Online-Händler, die in der Rechtsform der britischen Limited organisiert sind, würden abwarten müssen, wie es mit Privilegien der Niederlassungsfreiheit weitergehen wird. Generell ist unklar wie diese Unternehmen die Rechtsform dann weiter nutzen könnten
  • Weitere Szenarien sind nicht auszuschließen und müssten genau analysiert werden.

Hoffen wir, dass es nicht zu einem Brexit kommt und die Bevölkerung in Großbritannien auch an die weitreichenden Folgen eines Austritts aus der EU denkt.

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