HomeRecht & Sicherheit

Gesetz: Veränderung für Shopbetreiber beim elektronischen Geschäftsverkehr, Button-Lösung für Online-Shops kommt

Like Tweet Pin it Share Share Email

Heute Vormittag hat der Deutsche Bundestag dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr” final in seiner Sitzung zugestimmt. Was dies nun genau bedeutet und welche Veränderungen auf Shopbetreiber zukommen, werden in diesem Artikel kurz erläutern.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Letztlich nur noch Theorie, beschlossen ist es ja bereits. Sobald die Unterschrift des Bundespräsidenten getrocknet ist, haben Online-Händler eine Karenzzeit von drei Monaten für die Umsetzungen des neuen Gesetzes.

Schweizer RechtKünftig müssen Shopbetreiber den Bestellabschluss so umsetzen, dass der Verbraucher die Bestellung ausdrücklich noch einmal bestätigt und sich somit zur Zahlung verpflichtet. Die Beschriftung “Bestellung absenden” auf dem Bestell-Button ist demnach nicht mehr ausreichend, um einen rechtskräftigen Vertrag zustande kommen zu lassen.

In der Theorie würde dies nun bedeuten, dass die Beschriftung des “Bestell-Buttons” verändert werden muss. Anstelle der Beschriftung “Bestellung abschließen” muss der Button künftig mit der Bezeichnung “zahlungspflichtig bestellen” oder ähnlich versehen werden. Neu ist auch, dass der Verbraucher transparent und ausreichend über Lieferbedingungen, mögliche Abo-Laufzeiten oder Produktinformationen informiert sein muss. Diese für den Verbraucher wichtigen wie wesentlichen Informationen müssen deutlich hervorgehoben werden.

Wie beschrieben, haben Online-Händler nun bald drei Monate Zeit um die Neuerungen einzuführen. Wer nach den drei Monaten die Änderungen nicht vorgenommen hat und dagegen verstößt, hat keinen rechtskräftigen Vertrag laut Gesetzgebung geschlossen und kann im schlimmsten Fall vom Wettbewerb abgemahnt werden.

Zu Beginn des Jahres gab es einen neuen Gesetzentwurf, wonach Online-Händler binnen einen Tag eine getätigte Überweisung von den Banken gutgeschrieben bekommen müssen. Aktuell sieht es so aus, dass die Button-Lösung zum 01.08.2012 rechtskräftig wird.

Quelle: Internetworld

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen