Heutzutage geben nur noch die wenigsten Verbraucher einem unbekannten Restaurant oder einem Geschäft eine Chance, ohne bereits im Vorfeld Informationen dazu einzuholen. Als Informationsquelle dienen dabei besonders häufig Bewertungen anderer Kunden auf Google. Den anonymen Bewertungen wird dabei sogar öfter ein größeres Vertrauen entgegengebracht als persönlichen Empfehlungen aus dem eigenen Freundes- oder Bekanntenkreis.
Für Unternehmen stellen somit schlechte Google-Bewertungen heute häufig ein handfestes Problem dar, welches nicht selten einen direkten Einfluss auf den Umsatz nimmt. Gegen jede negative Bewertung und Kritik kann selbstverständlich nicht vorgegangen werden – nicht zulässig sind nach den Richtlinien von Google jedoch falsche Bewertungen. Hier sollten Unternehmen demnach aktiv werden.
In welchen Fällen eine Möglichkeit besteht, falsche Rezensionen zu löschen, erklärt der folgende Beitrag.
Wann ist eine Bewertung falsch?
Eine Bewertung kann als falsch beziehungsweise als „Fake-Bewertung“ angesehen werden, wenn diese gefälscht wurde oder unwahre Behauptungen enthält. Gefälschte Bewertungen stammen dabei von Personen, welche keine eigenen Erfahrungen mit dem jeweiligen Dienstleister oder Händler gemacht hat. Unwahr ist eine Bewertung dagegen, wenn diese faktisch inkorrekte Angaben enthält.
Keine dieser Bewertungs-Arten müssen Unternehmen akzeptieren. Das Zivilrecht sieht in diesem Zusammenhang einen Beseitigungsanspruch vor, daneben regeln auch die Richtlinien von Google, dass bestimmte Bewertungen nicht zulässig sind.
Fake-Bewertungen sind per Gesetz unter Umständen verboten. Dies gilt, wenn in diesen über ein Unternehmen Lügen verbreitet werden, Bewertungen geschrieben werden, obwohl die Dienste des Unternehmens nicht selbst in Anspruch genommen oder ohne Zustimmung der Betroffenen personenbezogene Daten veröffentlicht werden.
Die google rezension löschen ist nach den Richtlinien der Suchmaschine vor allem dann möglich, falls diese sachfremd erfolgt, sie auf keiner echten Erfahrung beruht oder unternehmensinterne Personen negative Äußerungen tätigen. Das gleiche gilt außerdem bei Bewertungen, die von Konkurrenzunternehmen stammen.
Das richtige Verhalten bei falschen Bewertungen
Um eine möglichst umgehende Löschung einer Fake-Bewertung zu erzielen, kann Google direkt kontaktiert werden. Die Betroffenen finden dafür ein spezielles Formular vor.
Allerdings vergeht oft einige Zeit, bis der Fall durch Google tatsächlich bearbeitet wird. Schneller zum Erfolg führt dann in der Regel eine Übernahme des Falls durch einen Rechtsanwalt. Dieser ist in der Lage, die Verstöße exakt zu identifizieren, sodass keine Zeit für Rückfragen seitens der Suchmaschine verloren geht.
Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, den Verfasser der Fake-Bewertung abzumahnen. Auch dafür sind die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Die Person, welche die Bewertung verfasst hat, muss dafür jedoch selbstverständlich bekannt sein.
Falls keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommt oder sich mit diesen nicht der gewünschte Erfolg erzielen lässt, ist ebenfalls eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung möglich. Fällt ein deutsches Gericht ein entsprechendes Urteil, besteht die Pflicht für Google, die Bewertung zu entfernen – ohne dass dabei noch ein eigener Spielraum in der Beurteilung besteht. Allerdings ist dieser Weg als letzte Alternative anzusehen, da er sich nicht nur als äußerst zeitaufwendig, sondern auch als finanziell riskant zeigt.
Stoßen Unternehmen somit auf ungerechtfertigte Bewertungen, sollten sie nicht viel Zeit verstreichen lassen. Die Rezensionen bei Google stellen schließlich heute für viele Verbraucher eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar.
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