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Onlinehändler klagen über neue Verbraucherrechterichtlinie

Onlinehändler klagen über neue Verbraucherrechterichtlinie
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Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie waren allerorten – so natürlich auch bei uns auf ecommerce-vision.de – zwischenbilanzierende Rückblicke auf die Auswirkungen der besagten Richtlinie zu lesen. Der Händlerbund hat jetzt in einer aktuellen Studie 184 Onlinehändler zu ihrer Meinung zu diesem Thema befragt. Der Tenor: Die Richtlinie brachte für Onlinehändler einen enormen Aufwand mit sich und hat kaum Vorteile.

Kaum Erleichterungen für Online-Händler

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie sollten die bestehenden nationalen Verbraucherschutzvorschriften in der EU angeglichen werden – Ziel war es, eine Erleichterung der Geschäftsbeziehungen für Verbraucher und Unternehmen zu erreichen. In der Studie des Händlerbundes wird allerdings deutlich, dass 66 Prozent der Händler kaum Auswirkungen bemerkten und ganze 11 Prozent der Onlinehändler gaben an, dass die Verbraucherrechterichtlinie sogar negative Auswirkungen für sie hatte; lediglich für 19 Prozent der Händler brachte die Richtlinie positive Auswirkungen mit sich. Mehr als die Hälfte der befragten Onlinehändler (54 Prozent) gaben an, dass die Richtlinie einen Mehraufwand für sie brachte.

Rücksendekosten werden mehr und mehr auf Kunden umgelegt

Waren es in der Händlerbund Studie 2014 noch drei Viertel der Händler, die die Angabe machten, die Retourenkosten auf ihre Kunden umzulegen, gaben 2015 vier von fünf Händlern an, dies zu tun. Auch die Zustimmung zur Einführung der einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde noch einmal bekräftigt: Der Wert der Zustimmung liegt nun bei 95 Prozent. 38 Prozent der Händler gaben sogar an, dass sie ihren Kunden eine längere Frist anbieten – im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert damit fast verdreifacht.

Umsätze entwickeln sich besser als 2014 erwartet

2014 rechneten nur 13 Prozent der Händler mit höheren Umsätzen durch die Verbraucherrechterichtlinie. In der aktuellen Studie gaben immerhin 28 Prozent an, dass sich ihre Umsätze durch die Richtlinie erhöht haben. Auch sehen rund zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) Vorteile in den einheitlichen Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie. Das Ziel der Richtlinie, zum grenzüberschreitenden Handel zu ermutigen, wird noch auf Motivation angewiesen sein: Nur jeder Fünfte (21 Prozent) fühlt sich in der Studie zum grenzüberschreitenden Handel ermutigt.

Bundesvorsitzender Andreas Arlt zu den Ergebnissen der Studie: „Die aktuelle Befragung der Händler zur Verbraucherrechterichtlinie zeigt uns, dass noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Die Händler müssen bei gesetzlichen Neuerungen mitgenommen und das Neue einfach erklärt werden. Wir freuen uns daher, dass wir als Händlerbund mit unserem Engagement im Dachverband Ecommerce Europe die Chance haben, als einziger deutscher Verband auch auf europäischer Ebene die Interessen unserer Händler zu vertreten.“

Die komplette Händlerbundstudie kann kostenlos hier heruntergeladen werden:

Eine kompakte Infografik zu den wichtigsten Studienergebnissen bietet der Händlerbund ebenfalls kostenlos an.

 

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