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Hood Media verklagt Amazon wegen Preisparitätsklausel

Hood Media verklagt Amazon wegen Preisparitätsklausel
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Das zweitgrößte deutsche Auktionsportal hood.de geht gegen Amazon vor. Der Betreiber der Plattform, die Hood Media GmbH, hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Preisparitätsklausel von Amazon eingereicht. Der weltgrößte Online-Händler Amazon hat seinen Händlern bisher sieben bis 35 Prozent der verkauften Waren als Provision in Rechnung gestellt. Damit die Preise in anderen Vertriebskanälen konkurrenzfähig bleiben, hat Amazon Preisparität von seinen Händlern gefordert.

Im Klartext: Die auf Amazon gehandelten Waren dürfen in den anderen, nichts ans Ladengeschäft gebundenen Vertriebskanäle (z.B. Kataloge, Internet,  telefonischen Verkauf etc.), nicht günstiger angeboten werden. Durch die wegfallende Provision von Amazon hätten die Händler sehr leicht die Waren in anderen Kanälen günstiger anbieten können. Auch der Umweg über mögliche Tochterunternehmen wird mit der Vorgabe von Amazon nicht möglich, da die Vereinbarung auch für alle anderen, dem Partnerunternehmen verbundenen Gesellschaften, gilt.

Amazon nutz in diesem Fall seine Marktmacht aus und droht den Händler mit Ausschluss vom Amazon-Marketplace, wenn man die Vereinbarung nicht beachte. Die Folge: Einige Mitbewerber entschieden sich aufgrund der Amazon-Vereinbarung dazu, andere Vertriebskanäle und somit Mitbewerber nicht mehr zu nutzen und fokussoierten sich auf den weltgrößten Online-Händler.

“Die von Amazon vorgenommene Preisgestaltung über die sog. Preisparität widerspricht geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig. Sie wirkt als Festsetzung eines Mindestpreises für alle anderen Vertriebskanäle im Internet und führt ein einheitliches Preisniveau im gesamten Online-Vertrieb herbei. Es kommt daher zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs”, so Hood-Gründer Ryan Hood

Hood beruht sich auf den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und ein Verstoß gegen § 19 GWB. Die Klage gegen Amazon führt zudem dazu, dass auch das Bundeskartellamt den Anschuldigungen nachtgeht und Prüfungen vornimmt.

Kommentar
Es ist nur zu verständlich, dass Portale wir Hood sich diesem Geschäftsgebahren nicht so einfach hingeben. Immerhin hägeht es um die eigene Existenz. Gliches gilt auch für viele Händler, die den Amazon Marketplace nutzen. Würden diese vom Amazon-Marktplatz ausgeschlossen, kann es ebenfalls um die Existenz gehen. In dem weiteren Verfahren bleibt nun abzuwarten die das Gericht und das Bundeskartellamt die Sache einschätzen. Die Klage könnte jedoch für einen  kräftigen Trommelwirbel in der E-Commerce Branche sorgen. Wir bleiben dran.

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