HomeeMail- und Displaywerbung

Kundenbindung per E-Mail-Marketing

Kundenbindung per E-Mail-Marketing
Like Tweet Pin it Share Share Email

Kundenbindung im E-Commerce ist schwerer als im stationären Handel, das liegt vor allem an der Vielzahl der Shops und dem ständig wachsendem Angebot. Im stationären Handel ist es durch den persönlichen Kontakt und der Regionalität einfacher eine Kundenbindung aufzubauen, doch auch im Onlinehandel ist es möglich durch E-Mail-Marketing Kunden langfristig an sich zu binden.

E-Mail-Marketing – kostengünstig und messbar

Im Gegensatz zu Werbekampagnen via Facebook, LinkedIn und Instagram findet E-Mail-Kommunikation auf direktem Wege statt. E-Mail-Marketing ist kostengünstig, da hierbei keine Plattform genutzt werden muss, die Gebühren für die Schaltung der Werbeanzeigen erhebt. Ein weiterer Vorteil besteht in der Messbarkeit der Ansprache per E-Mail. Die Klickraten können sehr gut gemessen und somit der Erfolg der Kampagne ausgewertet werden.

Mit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 sind die Hürden allerdings höher geworden. Wie auch schon zuvor darf der Adressat nur per E-Mail angesprochen werden, wenn er diesem zustimmt. Die Kontrollen der Datenschutzaufsichtsbehörde sind häufiger geworden und die Höhe der Strafen deutlich gestiegen.

Was auf den ersten Blick nach einem Hindernis klingt, ist für das anschreibende Unternehmen aber eher von Vorteil. Aufgrund der Zustimmung zum Newsletter, signalisiert der Empfänger ein grundsätzliches Interesse am Unternehmen.

Kundenadressen für das E-Mail-Marketing finden

Der einfachste Weg Kundenadressen zu generieren ist, wenn der Kunde sowieso schon etwas gekauft hat. So kann im Zuge des Kaufvorganges die Frage nach zukünftigen Newslettern sehr einfach integriert werden.

Ein anderer Weg ist Werbung auf anderen Kanälen zu schalten. Klickt der Kunde dann auf die Werbung, sollte eine gute und interessante Landingpage den Kunden dazu anregen auch künftig Werbung des Unternehmens zu bekommen.

Marketingexperten haben herausgefunden, dass ein Newsletter Premium-Inhalte aufweisen sollte. Ist er lediglich mit Werbebotschaften und Call-to-Action-Button übersät, so ist die Absprungrate sehr hoch.

DSGVO und UWG

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) wurden Hürden für das E-Mail-Marketing geschaffen.

Es empfiehlt sich das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren zu nutzen, um die Konformität mit den Gesetzen zu wahren. Technisch gesehen bedeutet, dass der Interessent eine E-Mail-Adresse eingibt und kurze Zeit später einen Bestätigungslink erhält, welchen er anklicken muss. Die erste E-Mail muss werbefrei sein, erst danach dürfen die E-Mails Werbung enthalten. Ebenso ist darauf zu achten, dass jede E-Mail einen Button „Newsletter abbestellen“ enthält.

Das UWG schützt die Rechte der Verbraucher. Es setzt enge Grenzen, was der Sender dem Empfänger offerieren darf. Es ist dem E-Mail-Versender untersagt, die Adressen seines E-Mail-Verteilers anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unternehmen, mit denen eine enge Kooperation besteht. Auch darf die Adresse, die für das E-Mail-Marketing verwendet wird, ausschließlich Resultat einer direkten Vertragsbeziehung sein. Andere Adressen dürfen keinesfalls verwendet werden.

Welche Daten dürfen gespeichert werden?

Es dürfen nur Daten gespeichert werden, wenn der Empfänger dem Erhalt des Newsletters zustimmt und somit der Speicherung seiner Daten. Die DSGVO regelt, ob die Daten erhoben werden und das UWG, ob diese verwendet werden dürfen.

Nur Daten, welche über das Double-Opt-In-Verfahren verifiziert werden, dürfen genutzt werden. Ebenso dürfen nur unternehmenseigene Produkte und Dienstleistungen beworben werden.

Kundendaten dürfen keinesfalls weitergegeben werden. Jede E-Mail muss die Möglichkeit besitzen, ein weiteres Anschreiben zu untersagen. Hat der Kunde sich vom Newsletter abgemeldet, so sind seine Daten aus dem Verteiler zu löschen.

E-Mail-Marketing scheint auf dem ersten Blick kompliziert, gerade in Bezug auf die DSGVO und das UWG. Wenn Sie dieses jedoch rechtskonform durchführen und dem Kunden einen echten Mehrwert bieten, können die Umsätze Ihres Shops steigen.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen