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Marktplatzverkauf: Adidas gibt gegenüber Kartellamt klein bei

Marktplatzverkauf: Adidas gibt gegenüber Kartellamt klein bei
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Vor einigen Wochen hatten wir darüber berichtet, dass Hersteller von Markenartikeln dagegen vorgehen, dass ihre Produkte auf Onlinemarktplätzen wie Amazon oder ebay verkauft werden. Im Blickpunkt des Kartellamtes standen und stehen dabei unter anderem die Sportartikelhersteller asics und Adidas. Zentraler Kritikpunkt des Bundeskartellamtes ist es, dass den Händlern die Nutzung von Marktplätzen wie eBay oder Amazon pauschal und ohne jede Ausnahme untersagt wird.

Nun musste Adidas im Abwehrkampf gegen die Preisschlacht im Internet-Handel einen Rückschlag hinnehmen. Europas größter Sportartikelanbieter gab dem Druck des Bundeskartellamts nach, knickte ein und lockerte seine Beschränkungen für Online-Händler. Schuhe, Kleidung und Sportgeräte von Adidas dürfen unter bestimmten Bedingungen nun auch wieder auf so genannten offenen Marktplätzen verkauft werden, wie das Unternehmen mitteilte.

Den Verkauf auf solchen Plattformen, wie sie eBay oder Amazon für externe Händler anbieten, hatte der Konzern vor anderthalb Jahren verboten. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt wegen einer möglichen Behinderung des Wettbewerbs zu ermitteln begonnen. Diese Untersuchung stehe “unmittelbar vor dem Abschluss”, sagte ein Sprecher. Sie könnte Signalcharakter auch für andere Hersteller haben, die ähnliche Praktiken verfolgen. Auch der kleinere Adidas-Konkurrent Asics war ins Visier der Wettbewerbshüter geraten.

Der Preiskampf, der auf den offenen Online-Marktplätzen am heftigsten tobt, ist Markenherstellern und Fachgeschäften ein besonderer Dorn im Auge. Während Ladenbesitzer beklagen, dass sich Kunden bei ihnen beraten lassen und die Ware dann beim Billiganbieter im Netz bestellen, befürchten die Hersteller, in den Geruch der Billigmarke zu kommen, was dem Geschäft langfristig schaden kann.

“Unser Ziel war und ist es, die Darstellung unserer Marken über alle Vertriebskanäle hinweg in optimaler Weise sicherzustellen und so Konsumenten ein positives Markenerlebnis zu ermöglichen”, bekräftigte Adidas dem entsprechend. Der Konzern machte deshalb deutlich, dass der Schritt nur ein Teilrückzug ist: Händler dürften die Produkte mit den drei Streifen nur dann auf offenen Marktplätzen verkaufen, “falls diese unsere qualitativen Kriterien für die Markenpräsentation erfüllen”.

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