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Monopolkommission: Wettbewerbsprobleme auf Online-Marktplätzen

Monopolkommission: Wettbewerbsprobleme auf Online-Marktplätzen
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Die Monopolkommission hat der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften ein aus eigenem Ermessen erstattetes Sondergutachten zum Wettbewerb auf digitalen Märkten vorgelegt. Das Gutachten mit dem Titel „Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitale Märkte“ enthält eine wettbewerbsökonomische und wettbewerbsrechtliche Analyse der Marktstrukturen ausgewählter digitaler Märkte. Die Monopolkommission knüpfte damit an ihr XX. Hauptgutachten aus dem Jahr 2014 an, in dem sie sich erstmals zu wettbewerbs-, daten- und verbraucherschutzbezogenen Fragen im Bereich der Digitalwirtschaft geäußert hatte. An der Erstellung des aktuellen Sondergutachtens Gutachten war auch der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) beteiligt.

Im Mittelpunkt des Gutachtens steht die Frage nach einem Reformbedarf beim rechtlichen und regulatorischen Rahmen. Dazu der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Daniel Zimmer:

„Angesichts der Entwicklungen auf digitalen Märkten sind Anpassungen des Rechtsrahmens und der Behördenpraxis nötig. Der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle sollte erweitert werden, Missbrauchsverfahren sind zügiger zum Abschluss zu bringen.“

Wettbewerbsprobleme können laut Gutachten im E-Commerce dann entstehen, wenn der Betreiber einer Plattform – als Beispiel wird im Gutachten Amazon genannt – zugleich  Verkäufer auf dieser Plattform ist und damit in Konkurrenz zu anderen Verkäufern auf seiner Plattform tritt. In einem solchen Fall können, so heißt es im Gutachten, Anreize für den Plattformbetreiber bestehen, die eigenen Produkte prominenter darzustellen. Ferner hat dieser die Möglichkeit, Transaktionen von Dritthändlern zu beobachten, besonders nachgefragte Produkte in den eigenen Handelsbestand aufzunehmen und betroffene Händler möglicherweise vom Markt zu verdrängen. Zudem kann der Plattformbetreiber zusätzliche Daten akkumulieren, um beispielsweise bessere Produktempfehlungen zu geben und hierdurch die Qualität der eigenen Plattform und damit die eigene Wettbewerbsposition gegenüber konkurrierenden Plattformen zu verbessern.

„Gerade im Bereich der Beschränkungen des Onlinehandels durch die Industrie und das wenig transparente Ausnutzen von Monopolstellungen auf digitalen Marktplätzen durch die Anbieter besteht dringender Handlungsbedarf – insbesondere auch in der zugigen Abwicklung von Verfahren. Deshalb begrüßen wir das Engagement der Monopolkommission und haben auch gern mit Rat und Tat zur Seite gestanden“, sagt BVOH-Präsident Oliver Prothmann.

Nun bleibt allerdings abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber die im Gutachten enthaltenen Empfehlungen der Monopolkommission aufnimmt und umsetzt. Wir bleiben am Ball.

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium und berät die deutsche Bundesregierung, die gesetzgebenden Körperschaften sowie die Öffentlichkeit auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung.

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