Ab dem 9. Januar 2016 gilt für Online-Händler eine neue Informationspflicht. Hintergrund ist einmal wieder die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ab dem genannten Datum sind Online-Händler demnach verpflichtet, ihren Kunden leicht zugänglich einen Link zu einer EU-Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel zur Verfügung zu stellen. Das etwas Skurrile an dieser Verpflichtung ist allerdings, dass es diese Plattform derzeit noch gar nicht gibt!
In einer gemeinsamen Erklärung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 12.08.2015 heißt es hierzu unter anderem:
„Darüber hinaus sieht die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 die Einrichtung einer Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) auf Unionsebene (OS-Plattform) vor. Sie stellt eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmer und Verbraucher dar, wenn es gilt, Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen entstanden sind, außergerichtlich beizulegen. Online-Unternehmer müssen zur Information der Verbraucher auf ihren Websites einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einstellen. Die Verordnung gilt ab dem 9.1.2016, findet also sechs Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2013/11/EU Anwendung …“
Zur Verfügbarkeit der besagten Streitbeilegungs-Plattform heißt es von Seiten der EU, diese sei zwar ab dem 9. Januar 2016 operativ, aber für Konsumenten und Händler erst ab dem 15. Februar 2016 zugänglich.
Trotz dieser etwas kuriosen Lage sei allen Internethändlern dringend empfohlen, sich dieses Themas anzunehmen. Denn es steht zu befürchten, dass windige Abmahnspezialisten ihre Büchsen bereits gespannt haben.