Vor wenigen Tagen haben wir das Thema Bitcoins ausführlicher an dieser Stelle thematisiert und sind der Fragestellung nachgegangen, ob die virtuelle Währung tatsächlich eine Chance hat oder nur ein kurzfristiger Hype ist und langfristig keine alternative Zahlungsoption für Onlinehändler darstellt. Nun hat sich laut einem Bericht von Heise sogar der Bundestag mit dem Thema befasst und eine interessante Erklärung abgegeben.
Auf eine parlamentarische Anfrage an den Bundestag (Frank Schäffler, FDP) kam die Antwort, dass der Verkauf von Bitcoins nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei ist. Grund für diese Begründung ist, dass es steuerlich keinen Unterschied mache, wenn Geschäfte oder Transaktionen mit der virtuellen Währung getätigt werden.
Für den Onlinehandel beziehungsweise für den Einkauf aus gewerblichen Tätigkeiten unterliegt der Bitcoin der Einkommenssteuer. Selbiges gilt auch für den Kauf oder Verkauf, also das Handeln mit Bitcoins sowie für private Veräußerungsgeschäfte (siehe auch Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes). Mit der jüngsten Aussage des Bundestages sind Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold zu behandeln und somit keine direkte Abgeltungssteuer zu entrichten ist.
Immerhin scheint man sich im Bundestag über die Versteuerung der Bitcoins einig zu sein. Es gibt noch eine Menge offener Punkte und Fragen, beispielsweise das Thema Datenschutz, Anonymität, Regulierungsmechanismen, etc.. Insbesondere die Anonymität, mit der Gelder überwiesen werden können, scheinen der Bundesregierung bisher keine weiteren Kopfzerbrechen zu machen. Auch ist völlig unklar, wie ein Bitcoin-Besitzer denn die Haltefrist von einem Jahr genau nachweisen soll. Bitcoins unterliegen wie Aktien ja zum Teil starken Wertschwankungen. So stürzte beispielsweise der Bitcoin-Wert Anfang April von 266 Dollar auf 80 Dollar ab. Zur Zeit bewegt sich der Bitcoin-Wert um die 100 US-Dollar. Weitere Schwankungen wird es im Verlaufe des Jahres geben und so sollte noch geklärt werden, wie ein Nachweis den Steuerbehörden zu erbringen ist. Hoffen wir mal, dass die Bundesregierung das Thema ernst nimmt und intern weiter den Verlauf und die Bedeutung des Bitcoins beziehungsweise anderer alternativer Zahlungsoptionen beobachtet und frühzeitig reagiert. Bitcoins selbst haben zumindest di Möglichkeit, sich als alternative Zahlungsoption zur Kreditkarte, Überweisung oder Kauf auf Rechnung beispielsweise zu etablieren. Für Onlinehändler liegt der Vorteil darin, dass keinerlei Gebühren an den Anbieter oder das Kreditinstitut abgeführt werden müssen. Der Nutzer kann auf direktem und schnellem Wege seine getätigte Bestellung via Smartphone oder stationären PC aus Bezahlen und ist so noch unabhängiger. Mobile Shopping wird immer beliebter und es besteht durchaus die Möglichkeit, dass Bitcoins irgendwann auf diesen Zug aufspringen und die Bezahlwelt neu revolutionieren.
Politik: Bitcoins nach Haltefrist steuerfrei,