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Rücknahme von Elektroaltgeräten: Umwelthilfe geht gegen Amazon vor

Rücknahme von Elektroaltgeräten: Umwelthilfe geht gegen Amazon vor
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Amazon verweigert Verbrauchern nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabemöglichkeit von Elektroaltgeräten. Der DHU liegen nach eigenen Angaben mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die der Onlinehändler bei dem Versuch, defekte Elektrokleingeräte zurückzugeben, abgewiesen hat. Seit dem 24. Juli 2016 gilt in Deutschland bekanntlich eine Rücknahmeverpflichtung für den Handel, wonach dieser kostenlos und in zumutbarerer Entfernung kaputte Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern zurücknehmen muss. Nach Auffassung der DUH kommt Amazon dieser Verpflichtung nicht nach.

Rechtsverfahren gegen Amazon eingeleitet

Wie die DHU weiter mitteilt, hat sie als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 2. August 2016 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.

„Amazon verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Erste Tests der DUH haben nach eigenen Angaben ergeben, dass Verbraucher von Amazon, aber auch von anderen Handelsunternehmen, falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen werden. Deshalb fordert die DUH das Umweltbundesamt zu eigenständigen Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten im Handel auf.

Erwiderung von Amazon steht aus

Amazon hat sich bis dato öffentlich nicht zu den Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe geäußert. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe im Laufe des angestrengten Rechtsverfahrens als zutreffend erweisen, wäre der Reputationsschaden für den wegen seiner Geschäftspraktiken häufig umstrittenen Onlineriesen wohl beträchtlich. Wir werden dieses Thema für unsere Leser weiter beobachten.

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