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Rücknahmepflicht Elektroaltgeräte: Am 24. Juli wird es ernst

Rücknahmepflicht Elektroaltgeräte: Am 24. Juli wird es ernst
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Eine Erinnerung für alle Händler, die eine in Kürze einsetzende, zugegeben sehr lästige Pflicht vielleicht bewusst oder unbewusst verdängt haben:

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte demnächst kostenfrei bei Onlinehändlern und stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche. „Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.“

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ab dem 24. Juli 2016. Dann endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.

Diese neuen Rückgabemöglichkeiten werden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist. „Einige Händler bieten bereits heute eine freiwillige Rücknahme an, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind“, erklärt Olsok.  „Für Händler kann dies ein Service sein, um Kunden zu binden.“

Wie auch immer: Falls Sie mit Ihrem Shop noch nicht entsprechend vorbereitet sein sollten, dann sollten Sie die Angelegenheit im eigenen Interesse jetzt zügig angehen. Denn ansonsten drohen hier sehr konkret Verbraucherklagen. Und die braucht ja kein Mensch.

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