Mehrwertdienstnummern im Impressum nicht zulässig
Der ein oder andere Online-Händler versucht es zu vermeiden, seine richtige Office-Nummer im Impressum anzugeben. Stattdessen wird immer wieder auch gerne eine kostenpflichtige Mehrwertdienstrufnummer verwendet. Wie der BGH (Urt. v. 25.2.2016, I ZR 238/14) in einem aktuellen Verfahren nun urteilte, ist die Angabe einer solchen Mehrwertdienstrufnummer nicht ausreichend. Und da es auch bei uns in…

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