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Teil 4: Leitfaden Ecommerce – Was alles in ein Impressum gehört!

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In unserem heutigen Artikel wird es etwas trockener wenn man so will, da ich euch aufzeigen möchte, welche Dinge in ein ordentliches Impressum gehören. Die Anbieterkennzeichnung ist nicht nur wichtig, weil der Gesetzgeber diese vorschreibt. Vielmehr schafft das Impressum auch Vertrauen. Mit wem habe ich es eigentlich zu tun? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es? Aber alles der Reihe nach. Fangen wir mit den Formalitäten an.

Im Jahre 2007, genau genommen, zum 1. März 2007 wurde das bis dahin geltende Telmediengesetz als auch der Mediendienste-Staatsvertrag durch das bis heute gültige Telemediengesetz abgelöst. Dabei ergaben sich eine Reihe von Neuerungen, die der Betreiber einer Webseite unbedingt beachten sollte.

Inhalte ordentliches Impressum

  • Vollständiger Name
  • Anschrift (Postfach ist nicht ausreichend), bei mehreren Niederlassungen die vollständige Anschrift aufnehmen
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Aufsichtsbehörde, sofern behördliche Zulassung für die Tätigkeit vorgeschrieben ist (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt, etc.)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) / Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Handelsregisternummer und zuständiges Amtsgericht (sofern in HR eingetragen). Entsprechendes gilt bei Eintragungen im Genossenschafts-, Vereins- oder Partnerschaftsregister
  • Bei juristische Personen müssen zusätzlich die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer oder Vorstand) angeben sein
  • Angehörige von reglementierten Berufen, wie z. B. Apotheker, müssen zusätzliche Angaben zur offiziellen Berufsbezeichnung machen und auf berufsrechtliche Regeln und z. B. die zuständige Apothekerkammer hinweisen

Wichtig ist, dass die Anbieterkennung / Impressum leicht auf der eigenen Internet-Seite erkennbar ist und der Nutzer nicht lange danach suchen muss. Der Bundesgerichtshof hat indes entschieden, dass die entsprechende Kennzeichnung mit “Kontakt” oder “Impressum” völlig ausreichend ist. Hingegen die Bezeichnung “backstage” nach Ansicht des Oberlandgerichts Hamburg in der Form nicht genutzt werden darf.

Der Gesetzgeber sagt ferne, dass die Anbieterkennung “leicht erkennbar” sein soll. Auch hier ist nicht 100% klar, wie die Gerichte “leicht erkennbar” final definieren. Besteht also die Notwendigkeit die Kennzeichnung im direkt sichtbaren Bild zu platzieren oder kann dem User zugemutet werden, auch zu scrollen? Wer auf Nummer sicher gehen will, platziert seine Anbieterkennung im direkt sichtbaren Bereich. Unsere liebe deutsche Rechtsprechung geht sogar noch einen Schritt weiter. Demzufolge ist es wichtig, dass ein Impressum unmittelbar erreichbar sein muss, d.h. laut Bundesgerichtshof ist es ausreichend, wenn der Nutzer nach spätestens zwei Links (Klicks) die relevanten Informationen erhält. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn man die Anbieterkennung ausschließlich in den eigenen AGBs unterbringt. Wer ausführlichere Informationen zu dem Thema benötigt, sollte die Seite des Justizministeriums einmal besuchen.

Warum ein ordentliches Impressum ebenfalls sinnvoll ist?

Bereits kurz angedeutet, hat das Impressum nicht nur die Aufgabe, den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Auch ist es wichtig, seinen potenziellen Kunden ein sicheres Gefühl zu vermitteln. Dabei kann die Angabe von ausreichend Kontakt-Möglichkeiten, Standort des Unternehmens, aber auch Informationen, die über die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Informationen über Gesellschafter, Stammkapital, etc.) hinaus gehen, vertrauen schaffen. Ist ein Unternehmen, welches in Deutschland seine Produkte verkauft in Israel oder Malta ansässig, kommen schnell Zweifel an der Seriosität auf. Sicheres einkaufen ist für den Verbraucher ein wichtiges Kriterium.

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Comments (1)

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    Mehr rechtliche Informationen von einem Onlineshop selbst und dessen Shopbetreiber weckt zweifellos mehr Vertrauen bei den potentiellen Kunden. Diese müssen sicher sein, dass man sie um die Nase nicht herumführt. Für die Anfänger kann auch folgender Artikel zinitsolutions.com/de/blog/onlineshop-erstellen-erste-schritte-zum-erfolg von Interesse sein.

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