Für jeden Online-Händler stellt nicht nur ein von der Usability optimal umgesetzter Checkout-Prozess ein wichtiger Baustein in seinem Online-Business dar. Der Wettbewerb oder andere Prüfstellen durchforsten täglich das Internet und somit besteht auch eine erhöhte Gefahr in Bezug auf Abmahnungen. Der Händlerbund stellt eine interessante Indografik zur Verfügung, mit dem sie ihren Bestellablauf im Shop sicher machen. Das Problem betrifft jeden Shopbetreiber, insbesondere, wenn man gerade erst mit dem Business angefangen hat.
Im Kampf um Daten greifen immer mehr Shopbetreiber auch auf das Geburtsdatum der Kunden zurück. Wussten Sie, dass man das Geburtsdatum nicht als Pflichtfeld umsetzen darf? Auch bei der Formulierung bei der Zustimmung der Datenschutzbestimmung muss man aufpassen.
Beispiel für Formulierung zum Datenschutz
falsch: “Ich stimme den Datenschutzbestimmungen zu”
richtig: “Ich habe die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen”
Diese uns andere Tipps finden sich in der schön aufbereiteten Infografik. Selbstverständlich gibt es an der ein oder anderen Stelle auch Gestaltungsspielraum. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich Rechtsbeistand holen und den gesamten Checkout-Prozess prüfen lassen.