Der Weltmarktführer Amazon ist bekanntlich stets für Überraschungen gut. Und diese kommen nicht immer nur gut an bei Kunden und Geschäftspartnern. Aktuell hat die globale Nummer eins im Online-Handel ihre Kunden mit einem Posting auf Facebook verärgert, in dem angekündigt wird, künftig den Warensendungen keine Papierrechnungen mehr beizulegen. Die Rechnungen, so heißt es dort, könnten in Zukunft online eingesehen und bei Bedarf vom Kunden ausgedruckt werden. Hauptbeweggrund für diese Maßnahme sei der Umweltschutz.
Viele Kunden halten die Angabe von Umweltschutzgründen für unglaubwürdig und machen ihrem Unmut Luft. Angesichts der Masse von Gutscheinen und Werbeflyern, die in Papierform in beinahe jeder Sendung von Amazon vorzufinden sei, wird dem Umweltschutzgrund wenig Glaubwürdigkeit beigemessen. Die Diskutanten auf Facebook halten es vielmehr für wahrscheinlich, dass der Online-Versender durch den Wegfall der Papierrechnung Kosten reduzieren möchte.
Es ist an dieser Stelle kaum möglich, die wahren Motive für die genannte Maßnahme zu ergründen. Allerdings erscheint das Vorgehen von Amazon zumindest in zweierlei Hinsicht zumindest fragwürdig.
Da wäre zum einen die Art der Kommunikation zu nennen. Ein simples Posting auf Facebook bei einer solch weit reichenden, viele Kunden unmittelbar betreffenden Maßnahme, erweckt ein wenig den Eindruck, dass man in der Kommunikationsabteilung in Seattle gehofft hat, schon irgendwie durchzukommen, wenn man das Thema auf kleiner Flamme kommuniziere. Das war offenbar eine Fehleinschätzung, die für ein Online-Unternehmen erstaunlich ist, und die wir anderen Online-Händlern in dieser Form nicht empfehlen können.
Zum anderen ist der Wegfall der Papierrechnung zumindest im deutschen Markt auch rechtlich bedenklich, wenn nicht gar offensichtlich rechtswidrig. Denn im deutschen Umsatzsteuergesetz heißt es: „Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln.“ Von einer solchen Zustimmung kann jedoch nicht ausgegangen werden, nur weil ein Kunde einer entsprechenden Ankündigung des Unternehmens via Facebook-Posting nicht widersprochen hat.
Die Schonung natürlicher Ressourcen zum Beispiel durch die Reduzierung des Papierverbrauchs ist zweifelsohne ein hehres und begrüßenswertes Anliegen. Jedoch empfehlen wir jedem Versandhändler, der mit einer solchen Maßnahme liebäugelt, diese glaubwürdig zu gestalten, sie offen und angemessen gegenüber seinen Kunden zu kommunizieren und vor allem, sie rechtlich einwandfrei auszugestalten. Eine Option wäre hier, dem Kunden schon beim Bestellvorgang die Möglichkeit zu geben, aktiv auf eine elektronische Rechnung zu verzichten.