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Verpackungsgesetz: Neue Pflichten für Onlinehändler

Verpackungsgesetz: Neue Pflichten für Onlinehändler
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Zum Jahreswechsel kommen wieder neue Pflichten auf Onlinehändler zu. Zu den wichtigsten neuen Bestimmungen, die auch Shopbetreiber massiv betreffen, gehört das Verpackungsgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Recyclingquote bei Verpackungsmaterialien zu erhöhen. Ein lobenswertes Ansinnen. Aber was bedeutet das für Onlinehändler und was müssen Shopbetreiber jetzt tun? Das hat Ida Schlößer vom Umweltdienstleister Interseroh als Gastautorin für Trusted Shops zusammengefasst: 

Diese Pflichten bringt das Verpackungsgesetz (VerpackG) mit sich:

Künftig muss jeder, der gewerbsmäßig mit Ware befüllte Verpackungen erstmalig in Verkehr bringt, durch die Beteiligung an einem dualen System für die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen aufkommen.

Eine solche Systembeteiligung erfolgt über ein so genanntes „Lizenzentgelt“, das sich nach der in Verkehr gebrachten Menge an Verpackungen richtet. Grundsätzlich gilt die Lizenzierungspflicht jedoch unabhängig von Verpackungsart und –menge und somit ab der ersten befüllten Verpackung.

Zusätzlich müssen Sie als vom VerpackG Betroffener eine Registrierung bei LUCID, der Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), vornehmen. Die ZSVR wurde als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes eingerichtet und wird ab Januar 2019 ein öffentlich einsehbares Register über alle registrierten Unternehmen führen, das für Transparenz und faire Regeln auf dem Markt sorgen soll.

Sind Sie betroffen?

Unabhängig von Gewerbegröße, Verpackungsmenge oder -art muss sich gemäß des Verpackungsgesetzes jeder Händler, der verpackte Produkte an private Endkonsumenten vertreibt, mittels einer Verpackungslizenzierung an einem dualen System beteiligen.

Keine Rolle spielt hierbei, ob Sie beispielsweise mit dem eigenen Online-Shop oder über Plattformen wie Amazon, eBay oder etsy tätig sind: Die Beteiligungspflicht betrifft jeden.

Welche Verpackungen müssen Sie lizenzieren?

Alle – ohne Ausnahme. Ob Versandkarton, Packband, Styropor, Luftpolsterfolie oder Seidenpapier: Das Verpackungsgesetz schließt alle Verpackungsmaterialien mit ein, die typischerweise beim privaten Endkonsumenten zu Hause als Müll anfallen.

Das durch Sie im Rahmen Ihrer Produktverantwortung geleistete Systembeteiligungsentgelt gewährleistet die zuverlässige Rücknahme, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen durch die dualen Systeme.

Was passiert, wenn Sie das Gesetz missachten?

Mit Missachtung Ihrer Lizenzierungspflicht oder dem Melden falscher Mengen begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und laufen Gefahr, mit einem Bußgeldvon bis zu 200.000 Euro und/oder einem Verkaufsverbot belegt zu werden. Die durch das öffentlich einsehbare Register der Zentralen Stelle geschaffene Transparenz kann zudem zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen.

Die Checkliste – Verpackungsgesetz kurz und knapp:

Bis zum 1. Januar 2019 müssen sich Online-Händler

  • über LUCID bei der Zentralen Stelle registrieren,
  • bei einem dualen System wie Interseroh über den Online-Shop Lizenzero anmelden und an beiden Stellen ihre in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen melden.
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